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RE:Angehörige EU - Aufenthaltserlaubnis - ALG2 2 Jahrs, 6 Monats ago
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Hallo, ich denke, da du seit 5 Jahren rechtmäsig in Deutschland wohnst/arbeitest, solltest du Daueraufenthaltskarte bekommen. Ich würde mich auf die Richtlinie 2004/38/EG berufen. Ich denke Artikel 16.
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Angehörige EU - Aufenthaltserlaubnis - ALG2 2 Jahrs, 6 Monats ago
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Hallo Forum,
ich bin EU-Bürgerin und lebe seit über 10 Jahren in der BRD. Ich erhalte ALG2 als Folgeleistung von ALG1. Nun läuft die Gültigkeitsdauer meiner auf 5 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EU demnächst ab. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Aus diverse Publikationen meine ich zu verstehen, dass aufgrund Hartz- und Zuwanderungsgesetz, mir die Erteilung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, aufgrund des ALG2-Bezuges verweigert werden kann und infolgedessen dann die Zahlung des ALG2 eingestellt werden kann. Stimmt das?
Vielen Dank "in Angst und Schrecken"
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RE:RE:Angehörige EU - Aufenthaltserlaubnis - ALG2 2 Jahrs, 6 Monats ago
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Sie brauchen sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Es existiert keine Aufenthaltserlaubnis-EU mehr. Die alte Aufenthaltserlaubnis gilt fort als Freizügigkeitsbescheinigung, an der auch ALG-2 Bedürftigkeit nach 10 jährigem Aufenthalt nichts zu verändern mag- Beantragen Sie jetzt die Daueraufenthaltserlaubnis EU, die nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt an keienen weiteren Voraussetzungen geknüpft ist. Bon Chance, dass Ihre Ausländerbehörde das schon weiß.
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