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Deutsches Kind und Aufenthalterlaubnis. 2 Jahrs, 5 Monats ago
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Hallo. Ich habe ein Problem-Fall, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
Herr M wohnt seit 4 Jahren in Deutschland. Er lebt getrennt von Frau D. Frau F hat vor 6 Monaten sein Sohn zur Welt gebracht.
Wie sieht es mit seinem Visum? Beim Ausländeramt würde es ihn gesagt, daß da er jetzt ein deutsches Kind hat, wird der ganze Verfahren von vorne angefangen, als ob er erst jetzt nach Deutschland gekommen wäre. Stimmt es?
Bekommt er, eventuell, wegen dem Kind endlich ein Unbefristetes Aufenthalterlaubnis?(Er hat jetzt eine 2 Jahre unbefristete Aufenthalterlaubnis bekommen.)
Da er mit Frau F nicht verheiratet ist (Die Mutter des Kindes), ist er nicht verpflichtet Unterhalt zu bezahlen, oder? Und, wenn er mit Frau F nicht mehr wohnt, verliert er sein Aufenthalt oder ist es unwichtig ob er bei ihr wohnt oder nicht?
Bin für jeder Antwort dankbar.
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RE:Deutsches Kind und Aufenthalterlaubnis. 2 Jahrs, 5 Monats ago
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Hallo,
wenn du nicht mit dem Kind zusammenlebst, wirst du deswegen auch keine Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Ich betone deswegen, das heißt nicht, dass du nun gar keine mehr bekommen kannst. Was die Neu-Aufrollung angeht, so ist das Quatsch. Und natürlich musst du für die Mutter und das Kind Unterhalt zahlen, auch wenn ihr nicht verheiratet seid.
Gruss
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