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neulich versuchte ich anhand der deutschen Staatsangehörigkeit meiner Mutter einen deutschen Pass zu bekommen. ich stellte leider fest, dass als eheliches Kind einer deutschen Mutter (in den USA geboren), dass ich bis zu einem gewissen Datum hatte, den Pass und die Staatsangehörigkeit zu beanspruchen. Die gleichen Verwaltungsvorschriften erlaubte es allerdings unehelichen Kindern unbeschränkte Zeit. Bei Kinder deutschen Vätern gab es auch keine zeitlichen Beschränkungen. Ich frage mich ob diese ungleiche Behandlung mit Europarecht und der Verfassung konform sein kann? Habe ich etwas falsch verstanden?
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