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Ps. Es scheint für anhängige Verfahren weiter spannend zu werden. Das VG Düsseldorf hat am 10.02.06 den Beschluss 24 L 2122/05 gefasst. Auch hier wird der weitergehende AW-Schutz aus der RiLi 2004/38/EG verneint, aber interessanterweise folgt das VG Düsseldorf der Entscheidung des VG Stuttgart (5 K 5146/04) nicht, obwohl § 46 LVwVfG in BW und NRW gleichlautend sind. Die aufschiebende Wirkung der AW wurde bis zum 29.04.06 wieder hergestellt. Die Düsseldorfer Entscheidung ist jetzt Gegenstand des Beschwerdeverrfahrens vor dem OVG NRW, AZ 18 B 306/06.
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