|
Welche Möglichkeiten habe ich (Deutsche) gegen einen Ablehnungsbescheid vorzugehen? Verpflichtungserklärung, Versicherung, etc war alles abgeschlossen, trotzdem zum 2.Mal kein Touristenvisum erhalten. Grund: Er ist eine Person mit "erhöhtem Risiko" und wir wollen uns, da wir beide ledig sind, ja nur eine Einreise nach Deutschland zwecks Heirat erschleichen (Begründung Deutsche Botschaft). An welche Stellen sollte ich mich wenden, um meine Beschwerden über die Deutsche Botschaft in Rabat loszuwerden? Eine schriftliche Beschwerde über einen mir bekannten Anwalt hat nichts erbracht. Macht es Sinn, vor Gericht zu ziehen? In Marokko ist es übrigens allgemein bekannt, dass Verpflichtungserklärungen von Frauen das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.
|