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Nicht ganz unproblematisch eure Situation, was letzendlich daran liegt, dass die Schweiz den Schengen - Besitzstand noch nicht umgesetzt hat und deiner Freundin somit keine Reiserechte im Sinne des Art. 21 SDÜ zustehen. Wäre dies der Fall, könnte sie sich 3 Monate/ Halbjahr (bei Erfüllen der Voraussetzungen wie gültiger Pass, finanzielle Absicherung, keine Straftaten in der Vergangenheit, etc.) im Bundesgebiet aufhalten. Die Übernahme des Schengen-Besitzstandes soll zwar im Laufe des Jahres 2007 (prognostisch) erfolgen, aber der Aufenthalt wäre auch dann auf 3 Monate / Halbjahr beschränkt. Am 10. Juli diesen Jahres trat die Entscheidung 896/ 2006 /EG in Kraft. Sollte deine Freundin im Besitz eines Ausländerausweises B oder C sein, ist es ihr zumindest gestattet, nach Deutschland einzureisen und innerhalb von 5 Tagen in die Türkei durchzureisen. Für Familienbesuche in der Türkei zwar eine Erleichterung, aber für euer Problem nicht wirklich brauchbar.(es sei denn man nutzt diese Regelung aus, was dann aber durch die Grenzkontrollstempel der Bundespolizei nachvollziehbar ist und eine Strafbarkeit begründet und das will man ja nicht). Im Ergebnis bleibt nur die Einholung eines Visums bei der deutschen Botschaft. (Oder vielleicht doch heiraten).
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