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Guten Tag, ich betreue ehrenamtlich einen türkischen Asylanten, vor zwei Jahren und jetzt wieder. Bin i. Moment noch nicht im Bilde. Sein Anwalt hat ihn gekündigt, da er zu wenig zahlte und ihm zu wenig Info geliefert hat. Er ist seit einigen Jahren da. Vor zwei Jahren sollte er abgeschoben werden, da hab ich ihn in die Klinik geschickt, da er krank ist. Ich weiß nicht, was in denletzten zwei Jahren gelaufen ist. Anfang dieses Jahres war er wieder zwei Monate in der Klinik und hat einen Entlassungsbrief (schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen, posttraumatische Belastungsstörung...) ER nimmt Medikamente. - - Noch eine Ergänzung: Er ist aus der Türkei geflüchtet, weil er für eine kommunistische Zeitung schrieb, die gegen die Regierung der Türkei arbeitet, - der aktuelle Herausgeber der Zeitung ist zur Zeit inhaftiert. ER hat das alles schriftlich. Mein Klient war REdakteur dieser Zeitschrift und hat Angst, bei der Rückkehr selbst inhaftiert und gefoltert zu werden. Frage:: Braucht er dem Ausländeramt gegenüber einen Anwalt?? Er muss bis 7.7.06 den Entlassungsbescheid der Klinik bringen (sein Anwalt hat das bisher nicht gemacht), sowie ein aktuelles ärztliches Attest, damit über seinen Fall weiter entschieden werden kann. Wenn Sie mir hier helfen können, gerne Ihr Rückruf unter 02822/5387917. Danke Ihnen, E. Fößleitner (43, Germanistin)
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