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Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
#38
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 3 Jahrs, 2 Monats ago  
Quote:
24.08.2005 um 14:56 Uhr, Anonymous :
Guten Tag,
nach dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft( im Jahr 2002 die türkische), habe ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren/abgeben müssen.
Ich habe aber den Antrag auf die türkische bereits 1999 gestellt.
Gibt es bereits einen neuen Beschluss, der dieses berücksichtigt ?
Denn woher hätte ich, oder natürlich auch alle Anderen die diesen Antrag gestellt haben wissen sollen, das dieses verboten ist.

Danke und mit freundlichen Gruß

S.Yilmaz


Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland nur in seltenen zwingenden Fällen und nur auf (vorher gestellten) Antrag möglich. Auch schutzt Unwissenheit vor Strafe nicht. Die Deutsche Staatsbürgerschaft ist m.E. für Sie unwiederbringlich verloren.
Dr. Walter Hoffmann
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#39
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 3 Jahrs, 2 Monats ago  
Quoteie Deutsche Staatsbürgerschaft ist m.E. für Sie unwiederbringlich verloren.
Dr. Walter Hoffmann


So unwiederbringlich nun auch nicht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Einbürgerung natürlich erneut beantragt werden.
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#40
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:RE:Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 3 Jahrs ago  
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann!

Selbstverständlich haben Sie ohne Einschränkung der Allgemeinheit,
sollte sich ein mir besonders vertrauter Ausnahmefall als wahres Gegenbeispiel herausstellen, dass das deutsche Staats_()_recht offiziell keinen zweiten Pass
in aller Öffentlichkeit duldet. Aber nehmen wir ein zweites aktuelles Beispiel.
Ein ordentlicher beamteter Staatssekretär kann nach preussischem Staatsrecht
und den Wiener Konventionen durchaus zwei oder noch mehr Staatsbürgerschaften parallel in seinem Clan haben - oder soll ich sagen "besitzen". Der preussische Staat ist nur auf dem Papier untergegangen?
Ich kenne den AA-Experten und früheren Staatssekretär überhaupt nicht,
der da im Yemen einen Spionageauftrag gegen hohe Bezahlung ausführt.
Er ist mir unangenehm dadurch bei den FIS versus Polisario bestens bekannt
geworden durch eine Saharaaktion, die ungemein vielen Beduinen auf beiden
Seiten im nachhinein das Leben gekostet hatte.
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#41
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:RE:RE:Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 2 Jahrs, 11 Monats ago  
Quote:
24.08.2005 um 14:56 Uhr, Anonymous :
Guten Tag,
nach dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft( im Jahr 2002 die türkische), habe ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren/abgeben müssen.
Ich habe aber den Antrag auf die türkische bereits 1999 gestellt.
Gibt es bereits einen neuen Beschluss, der dieses berücksichtigt ?
Denn woher hätte ich, oder natürlich auch alle Anderen die diesen Antrag gestellt haben wissen sollen, das dieses verboten ist.

Danke und mit freundlichen Gruß

S.Yilmaz


Tja pech gahabt, warum haben sie eigentlich wieder die Türkische angenommen?
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#37
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Guten Tag,
nach dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft( im Jahr 2002 die türkische), habe ich meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren/abgeben müssen.
Ich habe aber den Antrag auf die türkische bereits 1999 gestellt.
Gibt es bereits einen neuen Beschluss, der dieses berücksichtigt ?
Denn woher hätte ich, oder natürlich auch alle Anderen die diesen Antrag gestellt haben wissen sollen, das dieses verboten ist.

Danke und mit freundlichen Gruß

S.Yilmaz
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#42
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:RE:RE:RE:Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Quote:
29.12.2005 um 17:31 Uhr, Anonymous :
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann!

Selbstverständlich haben Sie ohne Einschränkung der Allgemeinheit,
sollte sich ein mir besonders vertrauter Ausnahmefall als wahres Gegenbeispiel herausstellen, dass das deutsche Staats_()_recht offiziell keinen zweiten Pass
in aller Öffentlichkeit duldet. Aber nehmen wir ein zweites aktuelles Beispiel.
Ein ordentlicher beamteter Staatssekretär kann nach preussischem Staatsrecht
und den Wiener Konventionen durchaus zwei oder noch mehr Staatsbürgerschaften parallel in seinem Clan haben - oder soll ich sagen "besitzen". Der preussische Staat ist nur auf dem Papier untergegangen?
Ich kenne den AA-Experten und früheren Staatssekretär überhaupt nicht,
der da im Yemen einen Spionageauftrag gegen hohe Bezahlung ausführt.
Er ist mir unangenehm dadurch bei den FIS versus Polisario bestens bekannt
geworden durch eine Saharaaktion, die ungemein vielen Beduinen auf beiden
Seiten im nachhinein das Leben gekostet hatte.


Ja ja, träum weiter!
ROFL
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