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Re:wiederkehr nach abschiebung (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:wiederkehr nach abschiebung
#419
sibel (Gast)

Geburtstag:
wiederkehr nach abschiebung 1 Jahr, 11 Monats ago  
Hallo Zusammen,

Habe folgendes Problem und weiss nicht mehr weiter,

schilder mal kurz;

2000 wird mein Freund aus der Haft entlassen und muss rechtlich abgeschoben werden doch der damahlige Anwalt und ein Beamter (der nicht bei der ABhbechäftigt ist)erteilen Ihm eine Bewährungsduldung(dieses Gesetz gibt und gab es zu dem Zeitpunkt nicht)
er wurde 6 Jahre lang geduldet und am 12.06.2006 abgeschoben weil er sich ummeldete ohne das der Abh mitzuteilen..Straffällig wurde er nicht in der Zeit!!Jetzt sind es schon 7 Monate ....Habe ihn geheiratet und (mit einem neuen Anwalt )die Befriestung der Einreisesperre beantragt aber die Abh rührt sich nicht haben bis heute kein Bescheid..wenn ich dort hingehe bekomme ich die Aussage das ich keine info bekomme(Vollmacht besitze ich)weiss nicht mehr weiter gibt es noch Chancen das er hier her kann (Familienzusammenführung)Er ist dort Obdachlos und stark Selbstmordgewährdet hat niemanden dort..und wieso bekommen wir ken Beschluss von der Ahb..
Bitte um Hilfe un Rat
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#420
Re:wiederkehr nach abschiebung 1 Jahr, 11 Monats ago  
Will noch erwähnen das der Abschiebungsbeschluss nach dem wir den Anwalt wechselten kam..
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#422
Tom (Gast)

Geburtstag:
Re:wiederkehr nach abschiebung 1 Jahr, 11 Monats ago  
Soweit mir bekannt ist,kann man einen Antrag auf Familienzusammenführung
stellen.Die Bearbeitung dauert aber auch eine ganze Zeit,kann bis zu 6 Monate dauern.Dann müssen auch noch die Kosten für die Abschiebung bezahlt
werden.Das ist nicht wenig.
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#428
AA (Gast)

Geburtstag:
Re:wiederkehr nach abschiebung 1 Jahr, 10 Monats ago  
Hallo,
also als erstes muss ihr Mann einen Antrag auf Befristung der Wirkung der Abschiebung und Ausweisung stellen. Hier sind die Abschiebekosten zu bezahlen!

Anschließend kommt es darauf an: Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, muss eine Befristungsentscheidung ergehen. Wenn die Behörde nicht reagiert, dann kann Untätigkeitsklage nach 3. Monaten nach Antragstellung erhoben werden, wenn die Behörde nicht erklärt, warum sie untätig ist.

Sind Sie Ausländer, so kann Ihnen die Familienzusammenführungsrichtlinie helfen, da diese in Art. 6 einen individuellen Maßstab vorschreibt, der sich an Art. 8 EMRK auszurichten hat. Dies ist aber von einer Reihe von Voraussetzungen abhängig, die ich hier nicht beantworten kann.

Insgesamt halte ich eine zeitnahe Befristung für möglich - Aber ohne Anwalt geht es wohl nicht - siehe Rechtsberatung auf dieser Seite.
MfG
AA
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#430
sibel (Gast)

Geburtstag:
Re:wiederkehr nach abschiebung 1 Jahr, 10 Monats ago  
Hallo und Danke an alle die mir geantwortet haben,

Also endlich haben wir Bescheid bekommen das die Abschiebekosten zurück erstattet werden müssen sonst könnte man nicht über die Einreisesperre entscheiden!!
Die hälfte (1500 Euro)bis mitte März und anschliessend 100 Euro monatlich (1500euro)!!

Die Ratenzahlung schlug der Anwalt in seinem Schreiben vor!
Ist es vieleicht möglich das er nach der ersten Ratenzahlung wiedereiresen kann bzw schon ein Visum beantragen??
Danke im vorraus
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#439
sibel (Gast)

Geburtstag:
Re:wiederkehr nach abschiebung 1 Jahr, 9 Monats ago  
Hallo zusammen

hat jemand Erfahrung mit der einreisesperre nach der Abschiebung..Wie lange kann es dauern

Er ist schon seit 10 mon in der tr..

Ist das möglich das sie sofort aufgehoben wird ?

Danke
LG
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