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Re:hochzeit mit einer marokkanerin (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Re:hochzeit mit einer marokkanerin
#313
anonym (Gast)

Geburtstag:
hochzeit mit einer marokkanerin 1 Jahr, 10 Monats ago  
Hallo!!!

Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben,habe ein Problem.Vor 6 Wochen habe ich eine Marokkanerin kennen und lieben gelernt, sie ist aber illegal hier in D .
Nachdem der Bruder uns zusammen erwischt hat, durfte sie mich nicht mehr sehen.Nach 4 Wochen hab ich das geschluckt, denn mit mit wohnen unabhängig von der familie wollte sie nicht.
nun höre ich wieder von ihr.sie wurde von der polizei erwischt und nach düsseldorf gebracht.sie gab an von der familie in marokko unterdrückt zu werden und dort einen älteren mann heiraten zu müssen.der stadt prüft nun die angaben und sie hat eine 3 monatige aufenthaltsgenehmigung.
jetzt frägt sie mich, ob ich sie heiraten würde, denn sie mag mich und will nicht mit jemand zusammenleben, denn sie nicht sympathisch findet.
Meine frage ist ob ihr das überhaupt was bringt und ob es eine chance gibt das der deutsche staat die hochzeit aktzeptiert.über schnelle antworten bzw. _link_s im internet würd ich mich sehr freuen.
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#320
Annonymus (Gast)

Geburtstag:
Re:hochzeit mit einer marokkanerin 1 Jahr, 9 Monats ago  
Hallo,
leider fehlt die wichtigste Information: was für einen Status haben Sie? Sind sie Deutscher, EU-Bürger oder Ausländer. Wenn Sie Ausländer sind, was für einen Aufenthaltsstatus haben Sie?
Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, würde der Ehegatte einen Nachzugsanspruch haben. In der Regel muss er aber ausreisen und ein Visum beantragen. In Ausnahmefällen ist dies nicht erforderlich. Dies hängt vom Aufenthaltsstatus des Ehegatten ab. Dieser dürfte nur geduldet sein, da eine Aufenthaltserlaubnis wohl nicht erteilt wurde. Wenn die Eheschließung während des geduldeten Aufenthalts gelingt, dann wäre das Visumsverfahren nicht erforderlich - hier sollte aber ein im Ausländerrecht erfahrener Anwalt vor der Eheschließung eingeschaltet werden.
Sollten Sie Ausländer sein, so kann die Rechtslage nicht beurteilt werden, da die obigen Informationen fehlen.
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#442
Fatima (Gast)

Geburtstag:
Re:hochzeit mit einer marokkanerin 1 Jahr, 4 Monats ago  
Hallo

Also ich gebe dir ein tip wenn du einen festen Arbeitsplatz und ne Wohnung hast dann kannst du sie Heiraten meine tante hatte den gleichen vorfall das gleiche was deiner freundin passirt ist ist ihr auch passirt du musst nicht mit ihr nach Marokko um Sie zu Heiraten das kann mann auch alles in Deutschland machen es lohnt sich wenn ihr euch liebt am besten muss das alles passiren bevor es raus kommt das das was sie alles erzählt hat garnicht stimmt.mach das aber nur wenn du dir sicher bist denn sie wird deine frau für immer finde raus ob sie dich wirklich mag ich meine ob sie dich wirklich liebt.
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#551
gast (Gast)

Geburtstag:
Re:hochzeit mit einer marokkanerin 4 Monats, 1 Woche ago  
anonym schrieb:
Hallo!!!

Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben,habe ein Problem.Vor 6 Wochen habe ich eine Marokkanerin kennen und lieben gelernt, sie ist aber illegal hier in D .
Nachdem der Bruder uns zusammen erwischt hat, durfte sie mich nicht mehr sehen.Nach 4 Wochen hab ich das geschluckt, denn mit mit wohnen unabhängig von der familie wollte sie nicht.
nun höre ich wieder von ihr.sie wurde von der polizei erwischt und nach düsseldorf gebracht.sie gab an von der familie in marokko unterdrückt zu werden und dort einen älteren mann heiraten zu müssen.der stadt prüft nun die angaben und sie hat eine 3 monatige aufenthaltsgenehmigung.
jetzt frägt sie mich, ob ich sie heiraten würde, denn sie mag mich und will nicht mit jemand zusammenleben, denn sie nicht sympathisch findet.
Meine frage ist ob ihr das überhaupt was bringt und ob es eine chance gibt das der deutsche staat die hochzeit aktzeptiert.über schnelle antworten bzw. _link_s im internet würd ich mich sehr freuen.
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#552
Karl (Gast)

Geburtstag:
Re:hochzeit mit einer marokkanerin 4 Monats ago  
Hallo,
die Rechtslage ist nicht ganz einfach. Da sie zur Zeit geduldet wird, kann die Eheschließung - wenn alle Voraussetzung für ein Aufenhtaltsrecht vorliegen - dazu führen, dass sie ohne Visumsverfahren hier bleiben kann. Ich denke aber, dass die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, so dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ehegattennachzug nicht erfüllt sind.
Wenn eine Härte vorliegt, könnte eventuell folgende Lösung möglich sein. Die Ausländerbehörde ermöglicht ihr nach der Eheschließung einen Aufenthalt, um im hier deutsch zu lernen. Anshcließend erteilt sie einen Aufenthaltstitel.
Andernfalls besteht trotz Heirat die Verpflichtung zur Ausreise.
Karl
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