|
Hallo,
ich habe ein Problem und würde mich sehr über einen Rat von Ihnen freuen.
Ich bin als irakischer Flüchtling nach Deutschland gekommen, mir wurde aber vor einem Jahr der Flüchtlingsstatus aberkannt. Nun habe ich eine Niederlassungserlaubnis beantragt und sie theoretisch auch zugesprochen bekommen, allerdings habe ich noch keinen neuen irakischen Pass, da es da Probleme gab.
Gibt es eine Möglichkeit die unbefristete Aufenthaltserlaubnis auch auf die Fiktionsbescheinigung oder einen "Übergangspass" zu bekommen?
Ich werde einen neuen Pass beantragen, habe aber Bedenken, dass sich die Ausländerbehörde in der Zwischenzeit anders entscheidet.
Danke
|