|
Hallo, Alle:
Ich bin ein deutscher und wird meine Verlobte aus China schnellst heiraten. Sie wird ein Visum beantragen und kommt zu mir nach Deutschland. Das Problem ist, nach einem Jahr wird ich nach China gehen und dort für eine chinesische Firma arbeiten. Ich will aber für meine Frau das Niederlassungsergebnis später beantragen. In folgedessen, muss meine Frau 6 Monoate in Jahr in Deutschland bleiben, bis die drei Jahre abgelaufen ist. Danach kann sie mit mir ins Ausland gehen.
Was mir etwas nicht klar ist, dass vermutlich ist das Aufenthalterlaubnis meiner Frau gefähret, wenn der Behörde bewusst ist, dass ich überwiegend in Ausland aufhalten. Gibt es dazu eine Lösung? Ich soll vielleicht weiterhin in Deutschland angemeldet sein. Aber wird meine Ein- und Ausreise in und aus Deutschland bei der Grenze kontrolliert und rekordiert? Muss ich bei der Verlängerung des Aufenthalterlaubnisses mein Einkommen nachweisen, was ich ungern mache, weil dies verrät, dass ich in Ausland bin.
Kann jemand mir sagen, wie soll ich vorgehen, damit mein Ziel erreicht ist, dass ich bleibt überwiegend in Ausland bleibe, aber meine Frau nach drei Jahre noch das Niederlassungserlaubnis kriegt.
Danke in Voraus
|