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Hallo Karl, ich danke Dir sehr für Deine, wie ich meine kompetente Antwort. Ich habe nun wieder einen Lichtblick erhalten, der mir Mut macht weiter zu machen. Es ist atürlich auch die Liebe zu meiner Frau die mich zwingt.
Ich hätte noch ein par Fragen, über deren Beantwortung, ich sehr dankbar wäre: Es wäre doch sicher möglich, auch von mir, (südwestdeutschland) einen Anwalt aus Berlin zu kontaktieren, der mir hilft, diese Verpflichtungsklage vorzubereiten?
Ist das den das Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht in Berlin? Wie hoch sind denn die Kosten, die ich bei Klageerhebung entrichten muss?
Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Urteil dieses Gerichts gefallen ist?
Wie hoch sind unsere Chancen das meiner Frau das Visum erteilt wird?
Gibt es bereits Urteile dieses Gericht in ähnlichen Fällen, die ich nachlesen kann?
Die Sache mit der Geburtsurkunde bzw. dem Geburtsregister und dem Vertrauensanwalt hat sich tatsächlich so zugetragen wie geschildert. Es kommt sehr häufig in Kamerun vor, dass die Geburtsregister nicht dort lagern, wo sie sein sollten. In unserem Fall haben wir es nachgewiesen, auch dass der Vertrauensanwalt nicht dort gewesen sein kann, weil wie erwähnt die Register seit 29.Juni1981 nicht mehr dort gelagert werden. Dass der Anwalt Geld gefordert hatte ist nicht schriftlich dokumentiert. Es lässt sich nur durch Zeugenaussagen dokumentieren, Der Anwalt hatte meine Schwiegermutter auch aufs übelste beschimpft und beleidtigt, weil sie kein Geld bezahlt hat, er unterstellte ihr, dass meine Frau nicht von ihr abstammte, was sich aber sehr gut nachweisen lässt. am Tag nach dem Anruf durch den Vertrauensanwalt an meine Frau habe ich per e-mail und telefonisch die Botschaft davon unterichtet, die sich aber seither, diesen Vorfall betreffend in Schweigen hüllt.
Was die Fehler der Botschaft betrifft, so denke ich dass sich die Botschaft reinwaschen kann und den Ablehnungsbescheid auf die nicht einwandfrei geklärte Identität meiner Frau abwälzen lässt. Die Identitätsprüfung und das daraus resultierende Ergebnis haben letztlich, abgesehen von einer erneuten Überprüfung des Geburtenregister, dazu geführt, dass meine Frau diesen Ablehnungsbescheid erhielt. Ich frage mich natürlich auch, inwiefern die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen kann, in dem die Identität nicht geklärt ist.
Zur zuständigen Ausländerbehörde, hier an meinem Wohnort sei gesagt, dass diese Sachbearbeiterin, abgesehen von meinen Verdienstabrechnungen und Mietvertrag, die sie verlangte, unmittelbare Nachbarn und selbst meine Vermieter angerufen hat und mein Privatleben durchleuchten wollte, um eine Scheinehe auszuschiessen. ich habe Gesprächsprotokolle der Nachbarn, die mir sagten, dass sie von dieser Sachbearbeiterin angerufen wurden.
Was die Kriterien der Familienzusammenführung in sachen geforderte Sprachkenntnisse in Form der Deutsch AI Anforderung, Lebensunterhaltdeckung und Mindestalter betrift, so sind die voraussetzungen erfüllt.
meine Frau erwägt nun auch einen international, operrierenden Anwalt aus Kamerun hinzuzuziehen, ist das sinnvoll und wird sein Ergebnis betreffend überprüfung und dokumentation des Geburtenregister oder zeugenaussagen der Familie meiner Frau vom deutschen Staat anerkannt?
Bitte nochmals um Antworten, vielen Dank!
Grüsse Stefan
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