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RE:EU Bürger Heirat im Ausland 2 Jahrs, 8 Monats ago
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Die Frage der Eheschließung ist eine, die mit dem Gemeinschaftsrecht oder dem deutschen Recht nichts zu tun hat. Hierüber entscheidet der Staat, in dem die Eheschließung erfolgt. Wenn bestimmte Gestaltungsrechte wahrgenommen werden sollen, z.B. die Wahl des Familiennamens, dann ist dafür auch das Recht des Staates maßgeblich, in dem die Ehe geschlossen wird. Von Bedeutung ist für Deutschland oder die EU nur die Wirkung für die Einreise und den Aufenthalt. Hier kommt es auf die Staatsangehörigkeit an, da bestimmte Ausländer ein Visum benötigen. Als dritstaatsangehöriger Familienangehöriger eines EU-Bürgers wird hier aber keine besondere Hürde errichtet. Grundsätzlich besteht hier für den Ehegatten Freizügigkeit, wenn die Eheschließung nachgewiesen werden kann und ein Pass die Identität belegt.
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EU Bürger Heirat im Ausland 2 Jahrs, 8 Monats ago
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Hallo, ich bin EU Bürgerin. Ich heirate im Ausland einen Ausländer. Ich wollte nur fragen, ob das geht, oder muss ich als EU Bürgerin dies auch in Deutschland tun? Wegen Namensänderung?
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Re:EU Bürger Heirat im Ausland 9 Monats, 1 Woche ago
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ich habe eine frage wenn ich und mein Ausländischer Freund hier in deutschland nicht heiraten können weil er evtl abgeschoben wird, wo können wir auf die schnelle heiraten?
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Re:EU Bürger Heirat im Ausland 9 Monats, 1 Woche ago
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ich habe eine frage wenn ich und mein Ausländischer Freund hier in deutschland nicht heiraten können weil er evtl abgeschoben wird, wo können wir auf die schnelle heiraten?
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Re:EU Bürger Heirat im Ausland 2 Monats, 4 Woches ago
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bin marokkaner,heirat im marokko durch vetreter mit vollmacht virksam?
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Re:EU Bürger Heirat im Ausland 2 Monats, 4 Woches ago
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Hallo, die Antwort ist eindeutig: Die Ehe ist auch in Deutschland wirksam, wenn sie in dem Land, in dem Sie geschlossen wird, wirksam ist. Da die Vertreterehe in Marokko möglich und zulässig ist, ist die Eheschließung auch in Deutschland wirksam.
Eine Grenze bildet der sog ordre public. Hier bestehen aber keine Bedenken, da auch in Deutschland im 2. Weltkrieg Vertreterehen geschlossen wurden, so dass die Form der Eheschließung nicht gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstößt. Gruß Karl
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