|
Hallo,
ich habe eine Frage zur Niederlassungserlaubnis, also der "neuen" unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Meine Frau ist Polin und seit 3 Jahren mit mir verheiratet.
Sie hat derzeit eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Eine Voraussetzung zum Erwerb der Aufenthaltserlaubnis ist u. A. eine drei Jahre bestehende Aufenthaltserlaubnis.
Jetzt teilt uns die Beamtin mit, dass die Aufenthaltserlaubnis eben auch erst nach drei Jahren ausgestellt werden darf. Dies würde in der Praxis bedeuten: Man muss genau einen Tag nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis zum Amt fahren und sich die Niederlassungserlaubnis ausstellen lassen.
Früher geht es nicht, da ansonsten die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und später ist auch nicht gut, da meine Frau ansonsten für einige Tage/Wochen keine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Habt ihr Erfahrungen hiermit und kann es tatsächlich sein, dass eine übergangslose Erlaubnis nur möglich ist, wenn man an genau diesem einen Tag beim Amt vorspricht? So wurde es und vermittelt aber ich kann das nicht so ganz glauben.
Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen.
Thomas
|