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RE:Euro-Deutscher im Ausland braucht Rat 3 Jahrs ago
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Hallo, der Fall ist schwierig und ich empfehle Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem der Anwälte, die sich hier registiert haben, da diese Kenner des Ausländerrechts und EG-Rechts sind. Aber zunächst ein Hinweis. Ihre Rechtslage ist durch ihre Auslandsaufenthalte günstig. Sie genießen nämlich Freizügigkeit und sind damit gegenüber der reinen Stellung als deutscher Staatsbürger besser gestellt. Das Porblem ist, dass Sie ihre Tätigkeit endgültig eingestellt haben und daher nicht mehr als Arbeitnehmer Freizügigkeit genießen. Die Arbeitnehmerstellung hätte bewirkt, dass ein Sozialhilfebezug der Ehefrau für den Nachzug unerheblich gewesen wäre. Da sie in Enland nur von ihren Ersparnissen leben, ist der Nachzug der Ehefrau nur möglich, wenn der Unterhalt gesichert ist. Sollten Sie nach Grichenland gehen, um dort ihr Haus zu verwalten, bessert sich die Rechtslage wieder, da sie dort als Selbständiger gleichfalls Freizügigkeit genießen. Außerdem dürfte ihr Einkommen sie in Griechenland von der Sozialhilfe unabhängig machen. Folge, ihre Ehefrau hätte einen Nachzugsanspruch nach Art. 10 Abs. 1 VO 1612/68 (ab dem 1.5.06 ändert sich die Rechtlage etwas). Besteht daher letztlich - auch in Deutschland! - ein Anspruch auf Familienzusammenführung mit der Ehefrau, stellt sich die Frage nach dem Visumsverfahren: Grundsätzlich gibt es in den EU-Staaten Unterschiede. Einige verzichten auf das Visumsverfahren, Deutschland verlangt grundsätzlich ein Visum vor der Einreise einzuholen, wobei die Richtlinie 68/360/EWG die BRD verpflichtet, das Verfahren zu fördern. Ohne Visum ist die Rechtslage zur Zeit etwas unübersichtlich, da der EuGH mit der Rechtssache Akkrich grundsätzlich entschieden hat, dass die EU-Recht für die Ehefrau erst greifen, wenn ein Staat der EU den Zuzug zum Familiennachzug ermöglicht hat. In der Rechtssache MARX hat er jedoch klargestellt, dass allein der Visumsverstoss die Versagung der Einreise und des Aufenthalts nicht rechtfertigen kann, wenn die Wirksamkeit der Ehe und die Identität der Ehefrau bekannt sind. Daher mein Rat mit einem Anwalt vor Ort klären, wie sich die Behörde zum Nachzug verhält - die Probleme dürften nicht sonderlich groß sein. Die Abwesenheit von 6 Monaten in Theiland werfen neue Fragen auf. Bisher erlöschen Aufenthaltstitel in Deutschland für Drittstaatsangehörige von EU-Bürgern (also ihrer Frau) nach 6 Monaten Abwesenheit. Diese Rechtslage ändert sich, ab dem 1.5.2005 durch die Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG). Ein Nebenwohnsitz in Deutschland ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Freizügigkeit immer wieder auflebt, wenn Sie in die EU einreisen. Solange die Aufenthaltserlaubnis-EU ihrer Frau nicht erlischt, ist es ihnen freigestellt, wo sie sich im EU-Raum aufhalten. Wenn Sie genauer absehen können, wo der Nachzug erfolgen soll (Deutschland, England, Griechenland) und was Sie dort als Tätigkeit ausüben, dann sollten Sie nochmals in das Forum kommen. Dabei ist auch beachtlich, dass sich ab dem 1.5.2006 die Rechtslage günstig verändert. MfG Anonymous
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Euro-Deutscher im Ausland braucht Rat 3 Jahrs ago
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Hier der komplizierte Sachverhalt: Von 1987 bis 91 habe ich fuer eine deutsche Firma in Holland gearbeitet. Nach Uebernahme der Firma durch einen auslaendischen Konzern wurde mir Beschaeftigung in England angeboten. Seit 1991 bin ich daher in England ansaessig und in Deutschland nicht mehr gemeldet. Meine Freundin lebt in Thailand, wir haben vor, in diesem Jahr zu heiraten. (Deutschland, England, Thailand????) Sie war mit einem Touristenvisa von July bis Dezember in Grossbritannien und waehrend dieser Zeit auch fuer einige Wochen mit einem Schengen-Visa in Deutschland, Holland,Frankreich Italien und Griechenland, ist aber nun nach Thailand zurueckgekehrt. Ich selber habe mich im letzten August fruehzeitig pensionieren lassen und werde ab etwa April ca. 400£ von meiner privaten Rentenversicherung erhalten (wird in der UK versteuert). Mit 65 habe ich Anspruch auf weitere Rente in Deutschland und England. Zur Zeit lebe ich von meinen Ersparnissen, werde aber dazuverdienen muessen. Daher will ich England verlassen und waehrend des Sommers mein Haus (60 % Eigentumsanteil) in Griechenland verwalten und an Urlauber vermieten. Die enstehenden Einkuenfte werden in Griechenland versteuert. Die Winter moechte ich in Thailand verbringen. Ich werde also ca 5 Monate in Griechenland sein und 7 in Thailand, kurzfristig zwischendurch in Deutschland. Welche Chancen bestehen, dies zusammen mit meiner (zukuenftigen) Frau zu tun? Ich kann einen (zweiten?) Wohnsitz bei meinem Bruder in Deutschland erhalten- ist das ausreichend, um meiner Frau im Rahmen der Familienzusammenfuehrung Aufenthalt in Deutschland und damit in den Schengen Staaten zu ermoeglichen? Mir wurde auf Grund der Sprache und der enormen (und zum Teil willkuerlichen) Buerokratie dringend von einer Einbuergerung in Griechenland abgeraten. Ich habe auf Grund meiner langjaehrigen Abwesenheit keine Vorstellung vom Deutschen Sozialgesetz-. Bin ich auch bei zweitem Wohnsitz in Deutschland (und Aufenthalt von wenigen Monaten/Wochen im Jahr) verpflichtet, Sozialversicherungen abzuschliessen und wenn ja, richten sich die Beitraege nach meiner UK- Pension? Sind Sozialversicherungsbeitraege unabdingbare Voraussetzungen fuer die Gewaehrung einer Aufenthaltsgenehmigung fuer meine Frau? Ueber jeden hilfreichen Hinweis waere ich ueberaus dankbar!
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RE:RE:Euro-Deutscher im Ausland braucht Rat 3 Jahrs ago
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Ich bedanke mich herzlich fuer die ausfuehrlichen Erlaeuterungen, die sehr hilfreich sind. Ich werde Ihrem Rat folgen und einen der Anwaelte zu Rate ziehen. Im Interesse von moeglichen anderen Lesern in aehnlichen Situationen moechte ich Folgendes klarstellen: Ich denke (und hoffe) nicht, dass ich jemals von der Sozialhilfe werde leben muessen. Ich werde mein Haus in England verkaufen und damit ohne Probleme die Zeit bis zur Selbstaendigkeit in Griechenland ueberbruecken. Meine Frage war in Bezug auf einen Kommentar auf einer offiziellen Regierungs-Webseite (Auslaendisches Amt?) gerichtet. Dort war angemerkt, dass fuer die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung fuer eine nicht EU Ehefrau in Deutschland der Deutsche Partner im Sozialgefuege verankert sein muss (also Steuern und Sozialabgaben zahlen muss)- jedenfalls hatte ich das so verstanden. Vielleicht ist aber damit nur ausgedrueckt, dass die Versorgung der Frau gesichert sein muss, ohne oeffentliche Mittel zu beanspruchen. Bezueglich der 6 monatigen Abwesenheit stand auf der gleichen website, dass es auch jetzt Ausnahmen fuer Rentner gaebe- allerdings war das nicht weiter erlaeutert. Ich bin 54 und habe die Moeglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes (hier firmenintern ab 50 erlaubt) wahrgenommen- ob mich das in Deutschland offiziell zum Rentner macht, weiss ich nicht. Vielleicht beziehen sich diese Ausnahmen auf den groesseren Freiraum, ueber den Pensionaere verfuegen koennen (noch mehr Spekulation). Ich werde auf jeden Fall weiteren Rat einholen und bedanke mich noch einmal.
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