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Rücknahme der Einbürgerung? (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Rücknahme der Einbürgerung?
#138
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:Rücknahme der Einbürgerung? 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Die Behörde kann die Einbürgerung nur zurücknehmen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen vor der Einbürgerung nicht vorlagen. Wenn Sie vor der Einbürgerung eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt haben, dann spielt es keine Rolle mehr, wenn Ihr Mann diese anschließend nach der Einbürgerung aufgegeben hat. Sollte die Lebensgemeinschaft nicht mehr bestanden haben, so wäre der Ausländerbehörde die Rücknahme möglich, da ihr Mann dann über die Erteilungsvoraussetzungen getäuscht hat.
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#139
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:Rücknahme der Einbürgerung? 2 Jahrs, 10 Monats ago  
Vielen Dank für die Information.
Wie sieht es denn aus, wenn die Angaben im Antragsbogen falsch sind. So wurde z. B. nur mein Einkommen angegeben und gewertet, denn er hat ja nie einen Verdienst.
Weiter wurden Auslandsaufenthalte verschwiegen sowie Verurteilungen im Ausland, d. h. in Tunesien war er im Gefängnis aufgrund Wehrdienstverweigerung und Flucht nach Italien (ohne Dokumente, Ausweise etc.). Außerdem sind seine deutschen Sprachkenntnisse sehr mangelhaft und von der Einbürgerungsbehörde wurde "ein Auge zugedrückt".
Ich bitte um kurze Hilfe. Danke.
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#137
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
Rücknahme der Einbürgerung? 2 Jahrs, 9 Monats ago  
Hallo,
folgender Sachverhalt: Mein nun getrennt lebender Mann ist Ende November 2005 eingebürgert worden, hat am 19.12.2005 seinen deutschen Reisepass erhalten und am selben Tag mich ohne einen Hinweis oder Mitteilung verlassen (Auszug). Als ich von der Arbeit nach Hause kam war die Wohnung leer! Meine Frage ist nun, ob ich hier etwas unternehmen kann. Denn es ist in diesem Fall wohl offensichtlich, dass er mich und die Behörden bewusst getäuscht hat um eine Einbürgerung zu erzielen. Er hat nun auch die Untersütztung (Harz IV) beantragt und lebt auf Kosten des Staates. Ich bin ziemlich ersetzt über das Geschehen und bitte hierzu um kurze Mitteilung welche Möglichkeiten ich habe. DANKE
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#140
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:RE:RE:Rücknahme der Einbürgerung? 2 Jahrs, 9 Monats ago  
Hallo,

grundsätzlich sind falsche Angaben im Einbürgerungsverfahren nicht richtig. Sie alleine können aber nicht zur Rücknahme der Einbürgerung führen.

Allerdings könnte die Einbürgerungsbehörde prüfen, ob hier ein atypischer Fall, nämlich lediglich die Führung einer ehelichen Gemeinschaft zur Erreichung der Einbürgerung, vorliegt. Da könnte man von einer erschlichenen Einbürgerung ausgehen.

Da aber die Praxis der Rücknahme von Einbürgerungen nach dem VwVerfG durch das BVerfG geprüft wird, halten sich die meisten Behörden mit einer Rücknahme zur Zeit zurück.

Auf alle Fälle können Sie die Behörde über den Auszug und Ihren Verdacht informieren. Wobei Ihre Einstellung zur Sache für "unmoralisch" halte. Als Sie noch davon ausgingen, dass Ihr Mann bei Ihnen bleibt, waren Sie mit den falschen Angaben im Antrag ja wohl einverstanden...

Das hat aber natürlich nichts mit der rechtlichen Situation zu tun.
8-)
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#666
Anton (Gast)

Geburtstag:
Rücknahme der Einbürgerung? 3 Monats, 1 Woche ago  
Hallo ich habe folgendes problem:
ich habe vor knapp 1 monat mit meiner ehefrau die deutsche bürgerschaft erworben. eine der bedingungen war der abschluss einer rentenversicherung. diese wurde auch abgeschlossen.
2 tage nach erhalt der bürgerschaft habe ich diese gekündigt weil ich eine bessere gefunden habe.
heute kam ein brief zu mir über die rücknahme unserer einbürgerung!mit 14 tagen äuserungszeit.
der rentenversicherungs-berater war wohl so verärgert wegen der kündigung,dass er alles der behörde mitgeteilt hat. wir haben zwar noch eine andere bürgerschaft (russisch)aber jetzt ohne gültige aufenthaltserlaubnis in deutschland.

Bitte sendet mir eure ratschläge und möglichkeiten die bürgerschaft wieder zu bekommen oder unsere unbefristete aufenthaltserlaubnis ( wegen jüdischer linie) zurückzubekommen.

danke im voraus! Grüße
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#667
Peter (Gast)

Geburtstag:
Re:Rücknahme der Einbürgerung? 3 Monats, 1 Woche ago  
Hallo,
haben Sie eine andere Rentenversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, haben Sie dies der Behörde mitgeteilt?

Sollten Sie die Rentenversicherung gekündigt haben, ohne dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, dann dürften nachträglich die Voraussetzungen für die Einbürgerung entfallen sein, da der Abschluss einer Rentenversicherung wohl zur Bedingung gemacht wurde.
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