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RE:polnische mutter 2 Jahrs, 9 Monats ago
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Die Frage ist nicht klar. Will die die polnische Staatsangehörige ein Aufenthaltsrecht? Wenn dies gewünscht wird, dann kann sie in Deutschland eine Gewerbe anmelden und anschließend freiberuflich tätig sein. Eine Ausreise nach Polen ist nicht erforderlich.
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RE:RE:polnische mutter 2 Jahrs, 9 Monats ago
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Sie hat vorher 4 jahre hier gelebt. Dann wurde sie im Jahre 2003 ausgewiesen. Sie ist visumsfrei im September 04 eingereist, weil die ausweisung gelöscht wurde.Seither ist sie immer hier geblieben. Ihr sohn hat sie in der schule angemeldet und bekommt Kindergeld. Sozialleistungen bekommt sie nicht. Sie möchte ein Aufenthaltsrecht und weiß nicht wie. Der Anwalt hat gesagt, nur als Selöbständige ginge es.
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polnische mutter 2 Jahrs, 9 Monats ago
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Hallo meine Bekannte ist aus Polen. Sie ist im september 04 einegereist. Ihr Sohn geht hier zur Schule. Sie bekommt Kindergeld. Ihr Anwalt sagt, dass ist nicht möglich. Sie könne nur als selbständige hier bleiben. Sonst nicht. Sie müsse erst raus und sich in polen ein Gewerbe anmelden und dann könne sie hier mit ihrem Gewerbe sich aufhalten, wenn sie genug verdient. Warum kriegst sie denn Kindergeld, wenn sie nicht hier sein darf und ihr junge geht zur schule. Soll sie denn Anwalt wechselnt?
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RE:RE:RE:polnische mutter 2 Jahrs, 9 Monats ago
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Hallo, das Aufenthaltsrecht ist für Staatsangehörige der Beitrittstaaten davon abhängig, dass sie entweder über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich auf eine der wirtschaftlichen Grundfreiheiten berufen können. Die Arbeitsaufnahme ist grundsätzlich beschränkt und nur im Bereich qualifizierter Tätigkeiten wegen § 39 Abs. 6 AufenthG aussichtsreich. Daher besteht nur die Möglichkeit, eine Gewerbe anzumelden und eine darauf aufbauende Tätigkeit - z.B. als Pflegekraft - auszuüben. Mit der Gewerbeanmeldung kann man zur Ausländerbehörde gehen und erhält eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger.
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