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Ich habe eine Frage: ich habe vor zwei Wochen mein Studium abgeschlossen. Mein Zeugnis liegt aber noch nicht vor. Ich habe eine Angestelltestelle an der Uni, die bis zum 31.01.2007 begrenzt ist. Für diese Stelle wurde kein Hochschulabschluss verlangt, aber es haben sich trotzdem überwiegend Leute mit Hochschulabschluss beworben. Da ich jetzt mein Studium abgeschlossen habe, muss ich mein Visum ändern. Mein Arbeitgeber ist nicht bereit einen bevorrechtigten Arbeitnehmer einzustellen, weil die Stelle begrenzt ist. Kann ich, obwohl ich mein Studium abgeschlossen habe, Aufenthaltserlaubnis nach § 18 erhalten? (Die Stelle habe ich ja während Studiem angetreten)?
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