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Hi, habe mir mal das neue aufenthaltsgesetz angeschaut und es interessieren mich §51 Abs. 6 und 7.
Was ist ein aus seiner Natur aus nicht vorübergehender Grund?
Was ist ein aus seiner Natur aus vorübergehender Grund (ist das eine Ausbildung oder Studium mit Abschluß einer Qualifikation)?
Meine Verlobte möchte nämlich in Frankreich studieren (postgradual), würde aber monatlich nach Deutschland zurückkehren.Sie hat ne unbefristete AE. Da sie monatlich wieder eireist, verliert sie nach Ausländerrecht ihre AE nicht, oder? Im Grunde genommen kann sie doch hier angemeldet bleiben und monatlich einreisen und alles ist ok. Und sie meldet sich zusätzlich in Frankreich für die Dauer ihrer postgradualen Ausbildung an. Damit hätte sie doch für diese Zeit zwei Wohnsitze. Ich weiss nur nicht was mit diesen "Naturgründen" gemeint ist....
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