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RE:Erlöschen des Aufenthalttitels 2 Jahrs, 4 Monats ago
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Hallo, die Regelung des § 51 Abs. 2 AufenthG verändert die 6-Monats-Regelung. Eine Niederlassungserlaubnis erlischt daher nicht automatisch nach 6 Monten, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, oder eine eheliche Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen besteht. Die Bescheinigung ist für die Rechtsfolge nicht erheblich. Sie soll nur Klarheit in Bezug auf das Nichterlöschen schaffen. Aber auch ohne Bescheinigung erlischt die Niederlassungserlaubnis nicht, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 AufenthG vorliegen.
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Erlöschen des Aufenthalttitels 2 Jahrs, 4 Monats ago
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Sorry, eine kleine Frage,
es heisst ja, dass eine Niederlassungserlaubnis erlischt, wenn man sich länger als 6 Monate ausserhalb Deutschlands aufgehalten hat. Was ist wenn man schon mehr als 15 Jahre die Aufenthaltsberechtigung hatte, und dann für länger als 6 Monate ausgereist ist.
Nach §51 Abs. 2:
"(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."
Heisst dies, das alles ok ist? Und wenn man sich keine Bescheinigung hat ausstellen lassen?
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RE:RE:Erlöschen des Aufenthalttitels 2 Jahrs, 4 Monats ago
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Bei mir sind es 14 Jahre, wo ich eine Aufenthaltsberechtigung hatte. Davor war ich als Kind im Pass meiner Mutter eingetragen, hatte also keinen eigenen Pass. Meine Mutter hatte aber zu der Zeit eine Aufenthaltsberechtigung im Pass.
Kann ich davon ausgehen, dass die Aufenthaltsberechtigung meiner Mutter, fuer die Zeit in der ich in ihrem Pass als mitreisender Minderjaehriger gefuehrt wurde, auch fuer mich galt?
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RE:Erlöschen des Aufenthalttitels 7 Monats, 3 Woches ago
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Hallo liebe Leuts,
ich hätte eine Frage bzgl. der Sicherung des Lebensunterhaltes. X hat sich mehr als 30 Jahre regelmässig im Bundesgebiet aufgehalten und besitzt auch eine NE.
Wie kann dann X, wenn er länger als 6 Monate im Ausland ist bzw. arbeitet, seinen Lebensunterhalt sichern, wenn er sich doch dort gar nicht im Bundesgebiet aufhält???
Ist da kein Paradox? Oder habe ich was missverstanden?
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im voraus.
herzlichst,
anonym
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RE:Erlöschen des Aufenthalttitels 7 Monats, 3 Woches ago
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Hallo nochmals,
würde mich um eine Antwort sehr freuen.
Besten Dank nochmals.
herzliche Grüsse
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RE:Erlöschen des Aufenthalttitels 7 Monats, 3 Woches ago
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Hallo nochmals,
würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Besten Dank nochmals.
herzliche Grüsse
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