|
Sorry, eine kleine Frage,
es heisst ja, dass eine Niederlassungserlaubnis erlischt, wenn man sich länger als 6 Monate ausserhalb Deutschlands aufgehalten hat. Was ist wenn man schon mehr als 15 Jahre die Aufenthaltsberechtigung hatte, und dann für länger als 6 Monate ausgereist ist.
Nach §51 Abs. 2:
"(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."
Heisst dies, das alles ok ist? Und wenn man sich keine Bescheinigung hat ausstellen lassen?
|