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Hallo Forum,
ich bin EU-Bürgerin und lebe seit über 10 Jahren in der BRD. Ich erhalte ALG2 als Folgeleistung von ALG1. Nun läuft die Gültigkeitsdauer meiner auf 5 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EU demnächst ab. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Aus diverse Publikationen meine ich zu verstehen, dass aufgrund Hartz- und Zuwanderungsgesetz, mir die Erteilung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, aufgrund des ALG2-Bezuges verweigert werden kann und infolgedessen dann die Zahlung des ALG2 eingestellt werden kann. Stimmt das?
Vielen Dank "in Angst und Schrecken"
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