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RE:§ 52 AufenthG Wegfall der Flüchtlingseigenschaft 2 Jahrs, 5 Monats ago
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Es ist etwas traurig für die Praktiker, dass sich die die Juristen, denen wir mit einer Anordnung der sofortige Vollziehung das Leben schwer machen würden, nicht reagieren. Warum müssen die Schäden erst so spät eintreten, wesdhalb können siich Gerichte und insbesondere Obergerichte nicht positionieren. Nochmals zur Erinnerung, es geht darum, dasss eigentlich keine Verfügung ergeht, die die Rechtmäßigkeit des Aufenmthalts beendet, aufgrund des Zweckwechsels bleibt der rechtmäßige Aufenthalt -vielleicht mit Schrecksekunde- erhalten. Geht es jetzt wirklich um innere und äuußere Wirksamkeit eines VA ??
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RE:RE:§ 52 AufenthG Wegfall der Flüchtlingseigenschaft 2 Jahrs, 5 Monats ago
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Na,na,na, bitte fair bleiben, die Schelte gehört dem Gesetzgeber und nicht der Justiz, da bin ich mir mit den Einsendern im Einklang.
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§ 52 AufenthG Wegfall der Flüchtlingseigenschaft 2 Jahrs, 5 Monats ago
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Hallo, zu v.g Problematik darf ich auf einen Beschluss des OVG Niedersachsen vom 05.10.2005 11 ME 247/05 -s. Internet- hinsweisen. Gruß Maxi
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RE:RE:RE:§ 52 AufenthG Wegfall der Flüchtlingseigenschaft 2 Jahrs, 5 Monats ago
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Es mag bockig erscheinen, aber zu anderen Fragen kommen blitzschnell juristische Antworten, aber nicht zu dieser. Also belasten wir zügig das VG mit vielleicht vermeidbaren Verfügungen. Interessiert das Thema Rechtssicherheit eigentlich noch irgend jemanden ?
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