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Ich habe eine Frage und zwar,ich habe ein aufenthalt nach Pragagraph 60 absatz 7 oder nach Pragraph25 absatz3,dass heisst ich lebe seit 13 jahren in deutschland,allerdings hatte ich kurz ein arbeit nur für ein jahr und ich suche ein arbeit ausser mein wohnsitzplatz in Frankfürt der auislanderbehörde hat auf mein aufentahlt diese auflage oder nebenbstimmung wohnsitz nur im Landkreis kassel...viele arbeitgeber haben mein bewerbung abgelehnt und 2 daqvon haben mich gesagt du kannst nicht in Frankfurt arbeiten sobwald du nur im Landkreis kassel lebst...ich wollte erklären aber sie sagten mir es ist schwarz auf weis geschrieben auf dein aufenthalt und ich fragte schrieben sie mir bitte ich möchte es zu mein anwalt oder der auslanderbehörde zeigen? kann ich diese nebenbbestimmung oder auflage es beheben solange ich auf das ALGII angwiesen bin? ich hoffe auf ihre antwort danke
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