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RE:bleiberecht für ausländerin 3 Jahrs, 3 Monats ago
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wieso hierbleiben? :-D
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RE:RE:bleiberecht für ausländerin 3 Jahrs, 2 Monats ago
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lass die mal dort unten
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bleiberecht für ausländerin 3 Jahrs, 2 Monats ago
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Folgender Fall: Eine unverheiratete Frau aus einem islamischen Land ist schwanger geworden. Als SIngle Mother kann sie nicht in ihr Heimatland zurück. Frage: Wie stehen in diesem Fall die Chancen, daß sie dauerhaft in D bleiben kann
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RE:RE:RE:bleiberecht für ausländerin 3 Jahrs, 2 Monats ago
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Hier eine der Situation angemessene Antwort: Das Bleiberecht ist von mehreren Faktoren abhängig. Zunächst stellt sich die Frage nach der Staatsangehörigkeit und dem Status des Vaters. Das Kind kann von dem Vater Aufenthaltsansprüche ableiten und an die Mutter weiter vermitteln.
Wenn dies nicht möglich ist, so stellt sich die Frage, ob die Schwangerschaft tatsächlich ein Ausreisehindernis darstellt. Dies ist keinesfalls nur deshalb der Fall, weil die Mutter aus einem islamischen Land kommt. Sollte ausnahmsweise ein Ausreisehindernis angenommen werden können, so könnte über § 25 Abs. 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hier wird sich die Frage nach dem Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen (Lebensunterhaltssicherung, Pass usw.) stellen.
Ein kompizierter Fall, bei dem ein Anwalt aufgesucht werden sollte.
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