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Verhältnis von Duldungsfiktion gem. § 69 Abs.2 AuslG zum neuen AufenthG (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Verhältnis von Duldungsfiktion gem. § 69 Abs.2 AuslG zum neuen AufenthG
#273
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
Verhältnis von Duldungsfiktion gem. § 69 Abs.2 AuslG zum neuen AufenthG 2 Jahrs, 4 Monats ago  
Ein EU-Bürger, der schon seit 5 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, bezieht nun Leistungen nach dem SGBII. Kann ihm trotzdem die Freizügigkeitsbescheinigung erteilt werden oder kann diese sogar versagt werden? Denn nach § 7 Abs. 3 FreizügG/EU kann nach 5 Jahren nur noch aus besonders schwer wiegender Gründe das Recht auf Aufenthalt versagt werden.

Was versteht man unter "besonders schwerwiegende Gründe"?
Was versteht man unter "angemessese Leistungen"?

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