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Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berlin 1 Jahr, 11 Monats ago
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Ich bin Auslander, seit 3 Jahren mit einer Deustche verheiratet und wohne in Berlin.
Vor 2 Wochen habe ich Niederlassungerlaubnis bekommen und es hat alles wunderbar geklappt. Die Beaemtin war sehr freundlich und hilftbereit.
Aber heute habe ich gelesen dass Mann auch NE-EG bekommen kann.
Es hoert sich besser als normale nationale NE.
Aber steht hier mir einige Fragen.
1. Kann mann schon nach 3 Jahren NE-EG beantragen ?
2. Sofern ich weiss, in NRW kann mann schon NE-EG beantragen, aber gibt es hier jemand aus Berlin und hat schon NE-EG bekommen ?
Danke sehr
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Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berlin 1 Jahr, 11 Monats ago
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Hallo, die Niederlassungserlaubnis-EG gibt es erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
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Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 3 Woches ago
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Hallo
hab nicht verstanden was für eine unterscheid zwischen NE und NE-DE
- kann mann überall in EU arbeiten und aufenthalten
aber NE erlische nach 6 monats auslandsreise
und NE-DG nach 1 jahr
die Frage ist
was ist wenn mann ,in ausland ( nicht EU staat ) 8 monat aufenthält . dann NE erlischt aber NE-DG nicht
die Frage ist mit DG kann mann zurück nach deutschland kommen und arbeiten oder muss mann neue visum für deutschland antragen ?
mfg
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Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 3 Woches ago
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Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (als Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt- EG bezeichnet) erlischt innerhalb der EU erst nach 6 Jahren Abwesenheit vom Bundesgebiet. Die Jahresfrist bezieht sich auf Aufenthalte außerhalb der EU. Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG kann man ohne weiteres nach Deutschland zurückkehren. Es ist ein in Deutschland gültiger Aufenthaltstitel. Im EU-Ausland erhält man einen weiteren befristeten Titel, der den Aufenthalt dort regelt. MfG Karl
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Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 3 Woches ago
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vielen Dank für eine schnelle antwort
Die Jahresfrist bezieht sich auf Aufenthalte außerhalb der EU.
ja , das habe ich verstanden
ach so das heisst , trotz wenn NE erlischst ( nach 6 monat ausserhalb EU ) , kann mann mit DauerAufenthalt titel , nach deutschaldn zurück kommen und weiter leben ?
wichtig ist für mich zu verstehen das , es gibt keine zussamenhang zwischen NE und Dauferaufenthalt titel. und das Daueraufenthalt erlischt nicht wenn NE erlischt
Mfg
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Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 3 Woches ago
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Hallo, die Niederlassungserlaubnis wird abgegeben. An deren Stelle tritt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Diese hat alle Rechte, einer Niederlassungserlaubnis ermöglicht aber zusätzlich die Weiterwanderung in Europa.
Da die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG den Aufenthalt nur in Deutschland regelt, bleibt sie immer als Genehmigung für die Rückkehr erhalten.
Wenn man in einen anderen Staat weiterwandert, um zu arbeiten, dann erhält man zusätzlich zu der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG einen befristeten Titel. Dieser regelt den Aufenthalt in dem anderen Staat. Insoweit besitzt man zwei Titel: einen unbefristeten in Deutschland und einen befristeten in dem anderen Staat. Karl
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