|
|
|
Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 7 Monats ago
|
|
|
ach so
ok
prinzipiel Daueraufenthalt-EG ist nutzlich nur wenn mann in EU arbeiten musst
aber wenn mann in asien arbeiten musst für z.B 8 monat , dann NE erlischt
diese frist 6 monat für NE und NE-EG 1 jahr
gilt nur wenn mann innerhalb EU wohnt und arbeitet
wenn ausserhalb EU wohnt für mehr als 6 monat , NE ist erlischen. diese hat wirkung auch Daueraufenthalt-EG
habe ich richtig verstanden
mfg
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 1 Woche ago
|
|
|
Ist es rechtens, dass für diese NE-EG u.a. Voraussetzung ist, mindestens 60 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben (d.h. also mindestens 5 Jahre gearbeitet und dadurch Rentenanspruch) oder entsprechende ausländische Anwartschaften bzw. private Vorsorgeleistungen nachzuweisen sind?
Man hört hier unterschiedliche Aussagen; z.B. auch, dass diese Forderung rechtlich unzulässig ist.
Gast
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 1 Woche ago
|
|
|
Hallo, die unterschiedlichen Aussagen beruhen auf zwei unterschiedlichen Aufenthaltstiteln: der Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach § 9a
Hier gilt: für die Niederlassungserlaubnis müssen 60 Pflichtbeiträge vorliegen und für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht. Da letztere einen besseren Status vermittelt, muss sie beantragt werden. Aber auch bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dürfen Zahlungen in die Rentenkasse berücksichtigt werden - nur deutlich weniger als 60 Monate. Leider gibt es hierzu noch keine feste Meinung in der Literatur und Rechtsprechung. Gruß Karl
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 1 Woche ago
|
|
|
Hallo Karl, mein Sohn (Vater dt. Staatsb.) hat die unbefristete Niederlassungserlaubnis; er hat bis dato noch nicht gearbeitet (21 Jahre)sondern in den 8 Jahren, die er in Deutschland lebt, seinen Realschulabschluss absolviert und jetzt eine zweijährige schulische Berufsausbildung zum Informatiker abgeschlossen. Wo kann er die Erlaubnis Daueraufenthalt-EG (um sich in Österreich niederzulassen und evtl. auch die Arbeitserlaubnis zu erhalten) beantragen?
Er hat eine Arbeitsbescheinigung einer österr. Firma, die ihn unbedingt aufgrund seiner Kenntnisse anstellen möchte, jedoch verlangen nun die österr. BEhörden bzw. das Magistrat in Wien die Erlaubnis Daueraufenthalt-EG.
Was können wir bzw. die Firma noch unternehmen, damit er den Job nicht verliert.
Gruss oase
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 1 Woche ago
|
|
|
Hallo, die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG liegen nicht vor. Sie setzt fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt vorauss, wobei Studienzeiten zur Hälfte angerechnet werden, wenn anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck (Arbeit, Ehe usw.) erteilt wurde. Da hier aber nur Ausbildungsaufenthalte vorliegen, sind die Zeiten noch nicht anrechenbar. Daher gibt es keine Möglichkeit die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG zu erhalten. Karl
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re:Niederlassungerlaubnis-Daueraufenthalt-EG /Berl 3 Monats, 1 Woche ago
|
|
|
Hallo Karl,
mein Sohn kam mit 13 J. nach Deutschland, da ich das Sorgerecht erhielt!
Heisst das, dass er in Österreich nicht arbeiten darf und sich auch nicht niederlassen kann bzw. den Job deshalb verliert?
Gruss Oase
|
|
|
|
|
|
|
|
|