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hallo allerseits...
bin durchs suchen auf die interessante Seite gestoßen,hoffe das mir jemand behilflich sein kann...
und zwar geht es um meinen Freund...
Als er im gefängnis war,war er noch asylberechtigter und türkischer Staatsbürger.Während er noch seine Strafe absetzte,hat der türksiche Staat ihm ausgebürgert,so wurde er hier in deutschland aus der HAft entlassen und konnte nicht abgeschoben werden.Nachdem er 2001 entlassen wurde,ist er in Deutschland geduldet und hat auch nicht das REcht zu arbeiten,obwohl er auch seit 5 jahren nicht abgeschoben werden konnte.Nun nach 5 jahren hatte er jemanden kennengelernt und möchte Sie heiraten...hat nicht geklappt...daraufhin hat er wieder einen Antrag auf Wiedereinbürgerung beim türkischen Staat beantragt und genehmigt....
Nun die Frage; wie sieht es aus mit seiner ausstehenden Abschiebung,wenn er jetzt hier heiratet?? Kann er noch abgeschoben werden,wenn er heiratet??
Vielen Dank
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