Hallo,
mein Beileid zum Tod von Prof.Dr.Renner. Ich kannte ihn leider nicht, aber diese Website und ihre Inhalte haben mich sehr zum Nachdenken angeregt und ich lese sehr gerne darin. Danke dafür!
...heute wurde mir mit Datum vom 4.10.05 auf meine Anfrage bzgl. des Themas eine Antwort vom Präsidenten des dt. Bundestages Wolfgang Thierse zugesandt.
Darin wird u.a. geschrieben: "... Er ist trotz Papstamt weiterhin deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes"
Da mir das Schreiben von Herrn Prof. Dr. Renner an die Botschaft des Vatikan nicht bekannt ist weiß ich nicht auf welche Fragestellung hier geantwortet wurde.
Ich hatte mich nur auf den Artikel bezogen und hier wurde der status quo aus Annahmen abgeleitet was letztendlich selbigen nicht zwingend belegen muss.
Das die Botschaft des Vatikan übrigens die richtige Stelle zu Fragen der deutschen Staatsbürgerschaft ist bezweifele ich einfach einmal...

(aber wie o. gesagt, ich kenne die Schreiben nicht)
Sicher ist der Präsident des dt. Bundestages auch nicht gerade für solche Fachfragen zuständig. Aber immerhin wurde hier offiziell bestätigt das Papst Benedikt zur Wahl hätte gehen können (er hatte beabsichtigt dies nicht zu tun unter Hinweis auf sein Amt) und das er deutscher Staatsbürger ist.
Sicher lassen die geltenden Gesetze und ihre unzähligen Auslegungen eine Annahme zu, das letztendlich ein bestimmter Fall eintreten kann oder wird...
Aber letztendlich war das wohl zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Bertoldi