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Familienzusammenfuehrungs Visa - Deutscher Ehemann lebt im Ausland (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Familienzusammenfuehrungs Visa - Deutscher Ehemann lebt im Ausland
#4
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
Familienzusammenfuehrungs Visa - Deutscher Ehemann lebt im Ausland 3 Jahrs ago  
Ich bin Deutscher Staatsbuerger. Meine Eltern sind mit 12 nach Spanien ausgewandert, ich bin in Spanien aufgewachsen habe ab 1990 in England studiert, seit 1996 dort gearbeitet und lebe und arbeite seit Juni 2003 auf den Kaiman Inseln (Karibik).

In 2001, also als ich noch in England wohnte habe ich meine Frau in England kennen gelernt. Sie ist Russin. Wir haben in 2001 in Deutschland geheiratet und sind dann per EEA Spousal Visa nach England, wo ich wohnte und arbeitete. Meine Frau hatte eine Aufenthaltserlaubnis fuer den UK fuer 5 Jahre.

In 2004 sind wir nach den Kaiman Inseln umgezogen wo ich und meine Frau jetzt arbeiten. Ich vermisse Deutschland aber zu sehr und moechte nach Deutschland zurueckkehren. Die Rechtslage ist mir aber unklar.

Ich lebe zur Zeit nicht in Deutschland und habe keinerlei Versicherung etc, obwohl ich bei meinen Grosseltern wohnen koennte. Mein Kaimanischer Arbeitgeber wird mich vielleicht von zu Hause in Deutschland arbeiten lassen (ich bin Rechtsanwalt), oder ich muss mir eine Arbeit in Deutschland suchen. Ich habe vor mir ein Haus in Deutschland zu kaufen.

Ich verstehe das wenn ich in Deutschland wohnen wuerde meine Ehefrau eine Familienzusammenfuehrungsvisa wohl brauchen wuerde, ich weiss aber nicht ob das stimmt. Ich lebe aber zur Zeit nicht in Deutschland, wir wollen aber beide gleichzeitig nach Deutschland einreisen. Waere es einfacher wenn ich zuerst nach Deutschland einreise oder muss meine Frau in jedem Fall ein Visa zur Familienzusammenfuehrung beantragen? Sind beide Faelle gleich schwer zu bestehen was den Visaantrag angeht? Gibt es Alternativen die einfacher waeren als das Visa zur Familienzusammenfuehrung? Ich habe gehoert das das 6 Monate dauern kann.

Vielen Dank im Voraus an etwaige Ratgeber
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#5
Anonymous (Gast)

Geburtstag:
RE:Familienzusammenfuehrungs Visa - Deutscher Ehemann lebt im Ausland 3 Jahrs ago  
Hallo,
die Rechtslage ist in ihrem Fall etwas kompliziert, aber rechtlich günstig. Also: Dadurch, dass Sie mit ihrer Frau zusammen in UK erwerbstätig waren, haben Sie von ihrer Freizügigkeit Gbrauch gemacht und müssten dies auch nachweisen können. Die Erlangung dieses Rechtsstatus vermittelt ihnen nach der Rechtsprechung des EuGH "Singh" und "Akrich" den Status eines EU-Bürgers und damit für ihre Ehefrau einen deutlich besseren Status, als der durch die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelte. Die Folge ist, dass ihre Ehefrau einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung aus Art. 10 Abs. 1 VO 1612/68/EWG hat (bis 31.4.2006 - da die Regelung dann durch die RL 2004/38/EG abgelöst wird). Die Rechtsstellung befreit nicht von dem Visumsverfahren, da ihre Ehefrau Drittstaatsangehörige ist und nach der EUVisaVO ein Visum benötigt- Folge derr EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Akrich. Daher müssen Sie bei der Auslandsvertretung unter Hinweis auf den freizügigkeitsbegründenden Sachverhalt in UK ein Visum für ihre Frau beantragen. Ihre Ehefrau erhält in Deutschland dann eine Aufenthaltserlaubnis-EG und ist rechtlich sehr gut gestellt. Die Einreise müsste auf diese Weise gemeinsam erfolgen können. Gehen Sie aber davon aus, dass die europarechtliche Besonderheit unbekannt ist, so dass Sie ggf. Die Entscheidungen des EuGH vorlegen müssen. Wenn es Schwierigkeiten gibt, dann melden Sie sich wieder. Ich kann Ihnen dann die genauen Fundstellen mitteilen.
Ihr Anonymus
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#669
olr3 (Gast)

Geburtstag:
Hilfe! 1 Monat, 4 Woches ago  
[hjgj
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#670
michadia (Gast)

Geburtstag:
Bitte um Hilfe! 1 Monat, 4 Woches ago  
Hallo!

ich schreibe hier für meinen Bruder, und hoffe dass mir jemand einen Antwort gibt, bitte!!
Also, mein Bruder lebt in Spanien seit mehr als 3 Jahren. nach seiner Scheidung von spanische Ehefrau hat er seine Visum (Status) nicht geändert. man sollte dort nach der Scheidung spätestens nach 6 Monate das Visum Bzw der Status ändern. Der wusste das nicht und hat jetzt ein Visum bis 2011 das danach nicht mehr zu verlängern ist.
Nun habe er gehört dass Leute die dort seit 3 Jahen leben können doch das Visum noch ändern und ein neues bekommen das jährlich verlängert würde. Dafür braucht er paar Unterlagen von seinem Arbeitsgeber, dieser will ihm die nicht geben . Nun kann er einen Antrag auf ein neues Visum ohne die Arbeitsunterlagen nicht beantragen.
Weiss einer vielleicht ob diese Arbeitsunterlagen notwendig sind? kennt jemand so ein Fall? wo kann ich über Ausländerrecht auf Deutsch lesen? und was hat er noch für möglichkeiten dort legal zu bleiben? er hat eine Wohnung und ein einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Danke schon mal für eute Hilfe und Meinungen
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#672
Karl (Gast)

Geburtstag:
Re:Bitte um Hilfe! 1 Monat, 4 Woches ago  
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, dass ich den Fall verstanden habe. Daher einige Fragen. Ihr Bruder lebte mit einer Spanierin in Spanien. Die Ehe bestand drei Jahre?

Wenn dies zutrifft, dann hat ihr Bruder aus der RL 2004/38/EG ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben und kann sich dort aufhalten, wenn er seinen Lebensunterhalt decken kann.
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#690
Hans (Gast)

Geburtstag:
RE:Familienzusammenfuehrungs Visa - Deutscher Ehemann lebt im Ausland 1 Monat, 1 Woche ago  
Ich habe eine frage?
Darf man Kumpel aus Tschechien Immobilien in
Deutschland kaufen.
Er hat auch eine Firma dort.
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