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§ 51 II AufenthG, 3. Teil 1 Jahr, 4 Monats ago
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Das Verfahren nach § 51 II AufenthG Erlöschen der NE,wozu ich letztes Jahr zwei Beiträge verfasst hatte, hat nunmehr in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag zu einem Ende gefunden. Auf Vorschlag des Gerichts haben Klägerin und AB einen Vergleich geschlossen. Die Klägerin aus Serbien hat ihre NE wieder. Zuvor vertrat die AB die Ansicht, sie habe ihre NE verloren, weil sie länger als sechs Monaten in Serbien war. Tatsächlich war sie um fast drei Wochen verspätet eingereist. Der 31-jährigen Klägerin gelang es jedoch im Grossen und Ganzen nachzuweisen, dass ihr Lebensunterhalt in dem Zeitraum gesichert war, so dass die Ausnahmeregelung des § 51 II AufenthG zur Anwendung gelangte.
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Re:§ 51 II AufenthG, 3. Teil 5 Monats, 2 Woches ago
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I am in agreement with you on this one.
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Letzte Änderung: 2008/06/21 15:31 von Dr. Klaus Dienelt.
Grund: Werbung
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Re:§ 51 II AufenthG, 3. Teil 4 Monats, 2 Woches ago
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Hast du ein AZ bzw. um welches bundealnd ging es denn?
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