Migrationsrecht.net - Das Fachportal zum Ausländerrecht



Suche Ausländerrecht



Forum
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Re:Schwanger !Darf mein "Mann"deswegen in BRD blei (1 Leser) (1) Gäste
Zum Ende gehen Neues Thema Beliebt: 0
THEMA: Re:Schwanger !Darf mein "Mann"deswegen in BRD blei
#512
studi (Gast)

Geburtstag:
Re:Schwanger !Darf mein "Mann"deswegen in BRD blei 10 Monats, 3 Woches ago  
Er soll sein Studium fortsetzen, wobei 6 Jahre irgendwann auch zu lang sein können. Sprachkurse etc werden nicht angerechnet. Eine unbefristete Niederlassunsgerlaubnis wird erst nach 3 Jahren ab der Geburt erhalten. Möglcih das er vorher eine Daueraufentherlaubnis-EU in kürzerer Zeit bekommt. Nach der geburt sollte der Aufenthaltstitel nach §28 beantargt werden.
Bitte Code eingeben   
Beachten Sie: Obwohl kein Forencode oder Smiley-Button angezeigt wird, so können Sie diese trozdem benutzen.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Reply Quote
      Themen Autor Datum
    emo
Schwanger !Darf mein "Mann"deswegen in BRD bleiben
Janna 2008/01/04 02:01
    thread link
thread linkthread link Re:Schwanger !Darf mein "Mann"deswegen in BRD blei
studi 2008/01/11 06:29
Zum Anfang gehen Neues Thema
Powered by FireBoarddie neusten Beiträge direkt auf Ihrem Desktop erhalten



Nutzer Login

Veranstaltungen

Kalender

News per RSS

International



eBooks

eBook rechts

Nomos Verlag

Nomos


Generated in 0.62598 Seconds