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Hallo, in der Tat wird hier in der Politik an den rechtlichen Gegebenheiten vorbei argumentiert. EU-Bürger, aber auch türkische Staatsangehörige, können nur unter sehr engen Voraussetzungen ausgewiesen und in ihr Heimatland abgeschoben werden. Voraussetzung ist eine gegenwärtige hinreichend schwere Gefährung eines Grundinteresses der Gesellschaft. Dieses liegt bei einer schweren Körperverletzung nicht vor. Hinzu kommt, dass bei EU-Bürgern, die minderjährig sind oder seit 10 Jahren in Deutschland leben, eine Ausweisung nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht kommt. Diese wird in dem vorliegenden Fall nur anzunehmen sein, wenn der Ausländer zu 5-Jahren Jugendstrafe verurteilt würde, was ausgeschlossen ist. Fazit: die ganze Diskussion ist Wahlkampfgetöse!
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