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Hallo, die Rechtslage ist nicht ganz einfach. Da sie zur Zeit geduldet wird, kann die Eheschließung - wenn alle Voraussetzung für ein Aufenhtaltsrecht vorliegen - dazu führen, dass sie ohne Visumsverfahren hier bleiben kann. Ich denke aber, dass die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, so dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ehegattennachzug nicht erfüllt sind. Wenn eine Härte vorliegt, könnte eventuell folgende Lösung möglich sein. Die Ausländerbehörde ermöglicht ihr nach der Eheschließung einen Aufenthalt, um im hier deutsch zu lernen. Anshcließend erteilt sie einen Aufenthaltstitel. Andernfalls besteht trotz Heirat die Verpflichtung zur Ausreise. Karl
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