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Hallo, nicht ganz klar ist, ob er in Österreich oder in Deutschland ein Asylverfahren betreibt.
Für die Rechtslage ist ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof bedeutsam, dass Österreich eingeleitet hat. Es geht um die Frage, ob ein Asylbewerber durch die Eheschließung mit einer Österreicherin ein europäisches Aufenthaltsrecht (Freizügigkeit) erworben hat. Dies ist zurzeit noch strittig, da es widersprechende Entscheidungen des EuGH gibt.
Also was sollte er machen: Einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger stellen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, sollte er den Rechtsweg beschreiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in die Türkei muss, ist doch gering. Gruß Karl
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