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Rechte nach der Heirat 4 Monats, 1 Woche ago
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Mein Mann ist Serbien-Montenegro Staatsangehörigkeit und hat eine Duldung, ich bin deutsche.Wir haben gerade geheiratet und nun möchten wir in die Nähe meiner Eltern ziehen wo er auch eine Arbeitsstelle sicher hätte.Als er einen Antrag auf die Arbeitserlaubnis und einen Aufenhaltstitel stellte wurde ihm gesagt dass es problematisch sei und der Landkreis erst bestätigen müsse, dass wir überhaupt wegziehen dürfen.Haben wir denn kein Recht auf den Umzug obwohl wir verheiratet sind und ihm dort aber sicher steht??Ich habe von anderen gehört die direkt ihren Aufenthaltstitel nach der Hochzeit bekommen haben, das kann dann doch nicht richtig sein dass es uns so schwer gemacht wird?
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Re:Rechte nach der Heirat 4 Monats, 1 Woche ago
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Hallo, leider ist es nicht so einfach wie es scheint. Der Weg geht über die Aufenthaltserlaubnis. Erst der Besitz dieses Titels schafft die Reisefreiheit. Mit der Duldung unterliegt ihr Mann der räumlichen Beschränkung. Er darf den Bereich nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde verlassen, die die Duldung ausgestellt hat.
Daher sollte zunächst eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Sofern diese erteilt wird, kann der Umzug erfolgen. Karl
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