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Lexikon Migrationsrecht

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Begriff Definition
Zurückschiebung

Überstellung eines bereits unberechtigt eingereisten Ausländers in den letzten Aufenthaltsstaat.

Zurückweisung

Verweigerung der Einreise eines nicht zur Einreise berechtigten Ausländers an der Grenze.

Zuwanderung

Zuwanderung wird neuerdings als Oberbegriff für Migrationsbewegungen verwandt, der die Einwanderung einschließt.Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie bleiben oder weiterreisen.

Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz soll der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern nach Deutschland dienen. Dabei sollen die Integrationsfähigkeit und die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands berücksichtigt werden. Es soll die Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Förderung der Integration regeln und löst das Ausländergesetz von 1990 ab.

Zuwanderungsrat

Der von der Bundesregierung berufene Zuwanderungsrat soll in einem jährlichen Gutachten über den aktuellen Stand der Zuwanderung und ihre absehbare Entwicklung berichten. Dabei sollen wirtschaftliche, soziale, humanitäre und integrationspolitische Fragen berücksichtigt werden.

Den Vorsitz des Sachverständigenrates hat die CDU-Politikerin und frühere Leiterin der Zuwanderungskommission, Rita Süssmuth, übernommen. Weitere Mitglieder sind der Migrationswissenschaftler Klaus J. Bade, der Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände, Christoph Kannengießer, Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Heinz Putzhammer vom Deutschen Gewerkschaftsbund und Professor Gert Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Zuwanderungsrat

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