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T

Begriff Definition
Transitvisum

Visum zur Durchreise.

Türkei

Republik in Kleinasien und Südost-Europa. 779452 km2, ca. 66 Millionen Einwohner. Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch.

Verfassung Nach der Verfassung von 1982 (letzte Änderung 1999) ist die Große Nationalversammlung (Einkammerparlament) das gesetzgebende Organ. Sie besteht aus 550 Mitgliedern, die in direkter Wahl auf fünf Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei bzw. die Mehrheitskoalition repräsentiert. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählte Präsident. Er ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die Minister. Eine Wiederwahl des Präsidenten ist nicht möglich.

Das türkische Rechtswesen wurde 1923 nach italienischem (Strafrecht) und nach schweizerischem Vorbild (Privatrecht) gestaltet. Nach der Verfassung von 1982 entscheidet das Verfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Das Kassationsgericht ist die letzte Berufungsinstanz. Daneben gibt es eine große Zahl nachgeordneter Zivil- und Militärgerichtshöfe.

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