| Begriff | Definition |
|---|---|
| Ausländer |
Der Begriff des Ausländers ist negativ bestimmt: Ausländer ist, wer nicht Deutscher im Sinne von Art. 116 I GG ist (§ 2 I AufenthG = §1 II AuslG). Ausländer ist damit – positiv ausgedrückt –, wer entweder eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt, ohne zugleich Deutscher zu sein, oder staatenlos ist. Diese Definition gilt unmittelbar nur für das AufenthG (früher: bis Ende 2004 AuslG) und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen. Sie kann aber allgemein verwandt werden, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. |