| Objekt | Wert |
| Name | AG Frankfurt/Main - 934 XIV 1877/08 - Beschluss vom 24.10.2008 |
| Beschreibung | Die Anordnung gegen eine erst zwölf Jahre alte Betroffene der Unterbringung zur Sicherung der Abreise gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG im Transitbereich eines Flughafens für die Dauer von drei Monaten wäre unverhältnismäßig. Daran ändert auch nichts, dass der Aufenthalt nicht in einer Haftanstalt und auch nicht in der Asylbewerberunterkunft am Flughafen (…), sondern in einem (…) Kinderheim angeordnet werden soll. |
| Dateigröße | 472.37 kB |
| Dateityp | pdf (Dateityp: application/pdf) |
| Erstellt am | 07.08.2009 15:13 |
| Zugriffe | 534 Zugriffe |
| Zuletzt geändert | 16.10.2009 23:39 |