| Objekt | Wert |
| Name | EGMR Mayeka u. Mitunga vs. Belgien, Urteil vom 26.10.2006 |
| Beschreibung | Haft einer 5-jährigenDer Gerichtshof urteilt einstimmig, dass bei einer Mutter aufgrund der Inhaftierung ihrer 5-jährigen Tochter in Belgien eine Verletzung von Art. 3 EMRK vorliegt. Bei der Tochter liegt wegen ihrer Inhaftierung und ihrer Abweisung eine Verletzung von Artikel 3 EMRK vor. Zudem wird bei beiden Beschwerdeführerinnen eine Verletzung von Artikel 8 EMRK festgestellt und bei der Tochter eine Verletzung von Art. 5 Abs.1 und 4 EMRK. Gemäß Artikel 41 EMRK wird als Wiedergutmachung der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung zugesprochen. Der belangte Staat Belgien hat den Beschwerdeführerinnen 35.000,-€ für den immateriellen Schaden und 14.036,-€ für Kosten und Auslagen zu zahlen. |
| Dateigröße | 449.08 kB |
| Dateityp | pdf (Dateityp: application/pdf) |
| Erstellt am | 15.08.2009 18:08 |
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| Zuletzt geändert | 16.10.2009 23:40 |