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Ausländerrecht » Haftarten » EGMR Mayeka u. Mitunga vs. Belgien, Urteil vom 26.10.2006

Details für EGMR Mayeka u. Mitunga vs. Belgien, Urteil vom 26.10.2006
ObjektWert
NameEGMR Mayeka u. Mitunga vs. Belgien, Urteil vom 26.10.2006
BeschreibungHaft einer 5-jährigenDer Gerichtshof urteilt einstimmig, dass bei einer Mutter aufgrund der Inhaftierung ihrer 5-jährigen Tochter in Belgien eine Verletzung von Art. 3 EMRK vorliegt.
Bei der Tochter liegt wegen ihrer Inhaftierung und ihrer Abweisung eine Verletzung von Artikel 3 EMRK vor. Zudem wird bei beiden Beschwerdeführerinnen eine Verletzung von Artikel 8 EMRK festgestellt und bei der Tochter eine Verletzung von Art. 5 Abs.1 und 4 EMRK.
Gemäß Artikel 41 EMRK wird als Wiedergutmachung der verletzten Partei eine gerechte Entschädigung zugesprochen.
Der belangte Staat Belgien hat den Beschwerdeführerinnen 35.000,-€ für den immateriellen Schaden und 14.036,-€ für Kosten und Auslagen zu zahlen.
Dateigröße449.08 kB
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
Erstellt am 15.08.2009 18:08
Zugriffe574 Zugriffe
Zuletzt geändert 16.10.2009 23:40



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