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		<title>Joomla! powered Site</title>
		<description>Joomla! site syndication</description>
		<link>http://www.migrationsrecht.net</link>
		<lastBuildDate>Fri, 16 May 2008 11:50:09 +0100</lastBuildDate>
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			<title>Powered by Joomla!</title>
			<link>http://www.migrationsrecht.net</link>
			<description>Joomla! site syndication</description>
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			<title>BVerwG: Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts bei der gerichtlichen Kontrolle von Ausweisungen</title>
			<link>http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/1072-bverwg-ausweisung-zeitpunkt-1-c-45.06.html</link>
			<description>Das BVerwG hat mit Urteil vom 15. November 2007 (1 C 45.06) die Rechtsprechung zum ma&amp;szlig;geblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtm&amp;auml;&amp;szlig;igkeit von Ausweisungen f&amp;uuml;r Drittausl&amp;auml;nder ge&amp;auml;ndert und der Rechtsprechung f&amp;uuml;r Unionsb&amp;uuml;rger und t&amp;uuml;rkische Staatsangeh&amp;ouml;rige angen&amp;auml;hert. Die Entscheidung beruht auf folgenden entscheidungstragenden Passagen:</description>
			<category>News - Nachrichten Rechtsprechung</category>
			<pubDate>Sat, 16 Feb 2008 21:45:26 +0100</pubDate>
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			<title>Der Prognosemaßstab des Art. 15 lit. c Qualifikationsrichtlinie und die allgemeine Gefahr </title>
			<link>http://www.migrationsrecht.net/beitraege-zum-auslaenderrecht/1066-qaulifikationsrichtlinie-prognosemassstabqrlart15c2004-83-eg.html</link>
			<description>Vorbemerkung
Nach Art. 15 lit. c der Richtlinie 2004/83/EG vom 29.04.2004  (sog. Qualifikationsrichtlinie &amp;ndash; QRL) gew&amp;auml;hren die Mitgliedstaaten einer drittstaatsangeh&amp;ouml;rigen Zivilperson sog. subsidi&amp;auml;ren Schutz, wenn sie ihr Herkunftsland verlassen hat, weil sie infolge willk&amp;uuml;rlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihre Lebens oder ihrer Unversehrtheit ausgesetzt war. Die tatbestandsm&amp;auml;&amp;szlig;ige Verkn&amp;uuml;pfung von einerseits willk&amp;uuml;rlicher Gewalt und andererseits ernsthafter individueller Bedrohung wirft die Frage nach dem hier anzulegenden sachgerechten Prognosema&amp;szlig;stab auf (I.).
Weiter wird in Satz 3 des durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 vom 19.08.2007  neu gefassten &amp;sect; 60 Abs. 7 AufenthG bestimmt, dass Gefahren nach den S&amp;auml;tzen 1 und 2, denen die Bev&amp;ouml;lkerung oder die Bev&amp;ouml;lkerungsgruppe, der der Ausl&amp;auml;nder angeh&amp;ouml;rt, allgemein ausgesetzt ist, (nur) bei Anordnungen nach &amp;sect; 60a Abs. 1 S. 1 zu ber&amp;uuml;cksichtigen sind. Damit unterstellt der Gesetzgeber auch die Gefahren im Sinne des Art. 15 lit. c QRL in gleicher Weise der politischen Opportunit&amp;auml;t der obersten Landesbeh&amp;ouml;rden und des Bundesministers des Innern, wie dies seit 1.1.1991 nach &amp;sect; 53 Abs. 6 AuslG 1990 bzw. sp&amp;auml;ter nach &amp;sect; 60 Abs. 7 AufenthG f&amp;uuml;r alle konkreten Gefahren f&amp;uuml;r Leib, Leben oder Freiheit der Fall ist. Das hatte dann in der konkreten Interpretation in der st&amp;auml;ndigen Rechtsprechung des BVerwG zur Folge, dass solange eine positive Aussetzungsentscheidung im Sinne des &amp;sect; 60a Abs. 1 AufenthG nicht getroffen war, grunds&amp;auml;tzlich bei Bestehen einer allgemeinen Gefahrenlage eine Berufung auf dieses Abschiebungshindernis nicht m&amp;ouml;glich war. Lediglich aus Gr&amp;uuml;nden vorrangigen Verfassungsrechts sah sich das BVerwG  gehalten, im Falle einer sog. extremen Gefahrenlage im Wege einer verfassungskonformen restriktiven Auslegung gleichwohl die Gew&amp;auml;hrung von Abschiebungsschutz zuzulassen. Die Gemeinschaftskonformit&amp;auml;t dieses allein der Exekutive einger&amp;auml;umten Vorbehalt erscheint zweifelhaft (II.).</description>
			<category>Beiträge - Beiträge zum Ausländerrecht</category>
			<pubDate>Fri, 08 Feb 2008 15:20:17 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>BVerwG: Wohnsitzbeschränkung für anerkannte Flüchtlinge beanstandet</title>
			<link>http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/1043-bverwg-wohnsitzbeschraenkung-fuer-anerkannte-fluechtlinge-beanstandet.html</link>
			<description>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 15. Januar 2008 (1 C 17.07)  entschieden, dass wohnsitzbeschr&amp;auml;nkende Auflagen f&amp;uuml;r anerkannte Fl&amp;uuml;chtlinge rechtswidrig sind, wenn die Ausl&amp;auml;nderbeh&amp;ouml;rden damit das Ziel verfolgen, die finanzielle Belastung durch Sozialleistungen anteilig auf die Bundesl&amp;auml;nder zu verteilen.
Die Kl&amp;auml;ger, tschetschenische Volkszugeh&amp;ouml;rige aus Russland, waren im Jahr 2004 in Deutschland als Fl&amp;uuml;chtlinge anerkannt worden. Sie erhielten daraufhin von der Ausl&amp;auml;nderbeh&amp;ouml;rde des Landkreises Trier-Saarburg Aufenthaltsbefugnisse, die wegen des Bezugs von Sozialhilfe jeweils mit der Auflage versehen waren, dass die Wohnsitznahme auf das Land Rheinland-Pfalz beschr&amp;auml;nkt ist. Zur Begr&amp;uuml;ndung verwies die Ausl&amp;auml;nderbeh&amp;ouml;rde auf eine bundeseinheitliche, durch L&amp;auml;ndererlasse geregelte Vorgabe, mit der eine Verlagerung von Sozialhilfelasten in andere Bundesl&amp;auml;nder durch Binnenwanderung bestimmter Gruppen von Ausl&amp;auml;ndern vermieden werden solle. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die auf &amp;sect; 12 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz gest&amp;uuml;tzten Auflagen wegen Versto&amp;szlig;es gegen die Genfer Fl&amp;uuml;chtlingskonvention (GFK) und das Europ&amp;auml;ische F&amp;uuml;rsorgeabkommen aufgehoben. </description>
			<category>News - Nachrichten Rechtsprechung</category>
			<pubDate>Tue, 15 Jan 2008 16:25:56 +0100</pubDate>
		</item>
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			<title>BVerwG: Anforderungen an die Substantiierung einer posttraumatischen Behandlungsstörung</title>
			<link>http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/1030-bverwg-anforderungen-an-die-substantiierung-einer-posttraumatischen-behandlungsstoerung.html</link>
			<description>Der 10 Senat hat mit Urteil vom 11. September 2007 (BVerwG 10 C 8.07) die Anforderungen an die Substantiierung eines Sachverst&amp;auml;ndigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbed&amp;uuml;rftigen posttraumatischen Belastungsst&amp;ouml;rung zum Gegenstand hat, n&amp;auml;her konkretisiert. Die Substantiierung erfordert regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen gen&amp;uuml;genden fach&amp;auml;rztlichen Attestes, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.</description>
			<category>News - Nachrichten Rechtsprechung</category>
			<pubDate>Wed, 19 Dec 2007 14:48:08 +0100</pubDate>
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			<title>Visa--Bestimmungen Deutschlands für türkische Staatsangehörigen mit EU-Recht unvereinbar?</title>
			<link>http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1034-visabestimmungen-deutschlands-fuer-tuerkische-staatsangehoerigen-mit-eu-recht-unvereinbar.html</link>
			<description>Die Visa-Bestimmungen Deutschlands sind nach Auffassung des Pr&amp;auml;sidenten des Instituts f&amp;uuml;r T&amp;uuml;rkisch-Europ&amp;auml;ische Studien (ITES) nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar, wie die T&amp;Uuml;RKIYE heute als Aufmacher ihrer heutigen Ausgabe berichtet. Es sei nicht rechtens, neue Beschr&amp;auml;nkungen der Aus&amp;uuml;bung der Niederlassungsfreiheit einzuf&amp;uuml;hren, die die erstmalige Aufnahme t&amp;uuml;rkischer Staatsangeh&amp;ouml;riger betreffen, die sich zur Aufnahme einer selbst&amp;auml;ndigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit niederlassen wollten. Doch die Bundesregierung sei nicht gewillt, die Konsequenzen aus den in den Siebzigerjahren getroffenen Vereinbarungen zu tragen, so die Zeitung. Die sich daraus ergebenden Grundsatzprobleme werden nun vom EuGH gepr&amp;uuml;ft, wie die Zeitung meint. Sollte das Recht durchkommen, k&amp;ouml;nnten hiernach insbesondere Unternehmer, Sch&amp;uuml;ler und Journalisten in den Genuss kommen, visa-frei nach Deutschland zu reisen.</description>
			<category>News - Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU</category>
			<pubDate>Wed, 02 Jan 2008 15:36:01 +0100</pubDate>
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