Gemeinsamer Widerstand gegen den ausgrenzenden Test“, heißt es in großen Lettern auf der Titelseite der HÜRRIYET heute. Damit macht die Zeitung auf Aussagen des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck aufmerksam, der den ab 1. September gültigen Einbürgerungstest kritisiert habe. „Offen gesprochen wird auch ein Großteil der Deutschen Schwierigkeiten bekommen, den Test richtig zu beantworten, so Beck auf einer Wahlkampfveranstaltung in Bayern. Er halte es für nicht richtig, abzufragen, woran die Menschen glaubten und welche Weltsicht sie hätten. Viele der Fragen im Einbürgerungstest seien übertrieben, so die Zeitung.
Bayerns Ministerpräsident Günter Beckstein (CSU) hat sich bei einer Wahlkampfveranstaltung in Weiden nach den Worten der TÜRKIYE „wieder Stimmung gegen Migranten gemacht“. Da die Partei kurz vor der Landtagswahl auf die Stimmen aus der rechten Ecke aus sei, versuche sie wieder mit „populistischen“ Forderungen Punkte bei den Rechten zu machen, so die Zeitung. Beckstein habe auf der Veranstaltung Migranten, die sich nicht an die deutsche Leitkultur halten wollten, aufgefordert, das Land zu verlassen. Zudem habe CSU-Parteichef Erwin Huber Migranten dazu aufgefordert, besser Deutsch zu lernen. Die Botschaft sei dabei deutlich ausgesprochen werden. „Es reicht nicht für die Einbürgerung, das Wort ‚Sozialhilfe’ zu kennen“, so Huber in Weiden.
Die Mannheimer Yavuz Sultan Selim Moschee der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist mit ihrem Freitagsgebet in das Internet-Zeitalter eingestiegen, wie HÜRRIYET heute auf ihrer Titelseite berichtet. Zunächst sei die Idee aus einem Mangel geboren.
Am 28.08.2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft, das auch die "Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005" über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (s.g. Forscherrichtlinie) fristgerecht in nationales Recht umsetzt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.05.2008, Az. OVG 3 M 13.08, erneut deutlich gemacht, dass für den Ehegattennachzug nicht zwingend ein Test des Goethe-Instituts erforderlich ist. In der Entscheidung ging es um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nur dann erfolgen kann, wenn hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Erfolgsaussichten verneint, weil die Klägern die gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erforderlichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des europäischen Referenzrahmens nicht durch geeignete Dokumente, insbes. eines Goethe-Zertifikats, nachweisen konnte. Zwar hatte die Klägerin in ihrem Heimatland Eritrea, in dem es kein Goethe-Institut gibt, nachweislich einen Deutschkurs an einer privaten Schule besucht, dies genügte dem Verwaltungsgericht Berlin jedoch nicht.