Rechtsprechung
Rechtsprechung Ausländerrecht EuGH (C-244/04): Arbeitnehmerentsendung, Visumsverfahren, Drittstaatsa
Klage der Kommission gegen Deutschland erfolgreich: Verfahrenshürden für die Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland sind unverhältnismäßig. Der EuGH (Rechtsprechung Ausländerrecht) hat am 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04 entschieden, dass die Arbeitsvisumsregelung, die Deutschland auf von anderen Mitgliedstaaten entsandte Drittstaatsangehörige anwendet, gegen die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG verstößt.
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden: ?Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG verstoßen, indem sie sich nicht darauf beschränkt, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige von Drittstaaten sind und in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen erbringen sollen, von der vorherigen Abgabe einer einfachen Erklärung durch das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, das die Entsendung dieser Arbeitnehmer plant, abhängig zu machen, und indem sie verlangt, dass diese Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr bei diesem Unternehmen beschäftigt sind.?
| < zurück | weiter > |
|---|