| Objekt | Wert |
| Name | BVerwG 1 C 20.05 - U. v. 5.9.2006 |
| Beschreibung | Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit; jüdische Kontingentflüchtlinge; gerichtlicher Rechtsschutz; Ermessensausübung; Ergänzung von Ermessenserwägungen; Nachholung einer Ermessensentscheidung; Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland; Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf Dritte. Leitsätze: 1. § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich da-für, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt. 2. Es kann offenbleiben, ob und ggf. welche verfassungsrechtlichen Grenzen für die Rückgängigmachung des gesetzlichen Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines Kindes durch rückwirkende Aufhebung des Aufenthaltstitels des Eltern-teils bestehen. Urteil des 1. Senats vom 5. September 2006 - BVerwG 1 C 20.05 |
| Dateigröße | 67.21 kB |
| Dateityp | pdf (Dateityp: application/pdf) |
| Erstellt am | 12.11.2007 18:47 |
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| Zuletzt geändert | 03.05.2009 12:05 |