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Ausländerrecht » Rechtsquellen » BVerwG 1 C 20.05 - U. v. 5.9.2006

Details für BVerwG 1 C 20.05 - U. v. 5.9.2006
ObjektWert
NameBVerwG 1 C 20.05 - U. v. 5.9.2006
Beschreibung

Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit; jüdische Kontingentflüchtlinge; gerichtlicher Rechts­schutz; Ermessensausübung; Ergänzung von Ermessenserwägungen; Nachho­lung einer Ermessensentscheidung; Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Ge­burt im Inland; Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf Dritte.

Leitsätze:

1. § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich da-für, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgericht­lichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen, dass sie ihr Ermessen nach­träglich erstmals ausübt.

2. Es kann offenbleiben, ob und ggf. welche verfassungsrechtlichen Grenzen für die Rückgängigmachung des gesetzlichen Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines Kindes durch rückwirkende Aufhebung des Aufenthaltstitels des Eltern-teils bestehen.

Urteil des 1. Senats vom 5. September 2006 - BVerwG 1 C 20.05

Dateigröße67.21 kB
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
Erstellt am 12.11.2007 18:47
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Zuletzt geändert 03.05.2009 12:05



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