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Ausländerrecht » Rechtsquellen » OLG Köln 16 Wx 76/08, Beschluss vom 01.07.2008

Details für OLG Köln 16 Wx 76/08, Beschluss vom 01.07.2008
ObjektWert
NameOLG Köln 16 Wx 76/08, Beschluss vom 01.07.2008
BeschreibungZu den Voraussetzungen einer Sicherungshaft zur Zurückweisung
gem. § 15 Abs. 5 AufenthG:


1. Eine verfassungskonforme Auslegung des § 15 Abs. 5 AufenthG erfordert mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Erforderlichkeit einer Haftordnung zur Sicherstellung der Zurückweisung. Dabei ist das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit abzuwägen gegenüber dem Freiheitsanspruch des Betroffenen.

2. Wenngleich eine ausdrückliche Verweisung auf § 62 Abs. 2 AufenthG in § 15 Abs. 5 AufenthG fehlt, ist für die Zulässigkeit der Haft dennoch in der Regel eine dem § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AufenthG vergleichbare Sachlage erforderlich.
Dateigröße326.97 kB
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
Erstellt am 11.08.2009 22:35
Zugriffe121 Zugriffe
Zuletzt geändert 13.11.2009 23:28



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