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Ausländerrecht » BVerfG - 2 BvR 2520/07 - Beschluss vom 04.09.2009

Details für BVerfG - 2 BvR 2520/07 - Beschluss vom 04.09.2009
ObjektWert
NameBVerfG - 2 BvR 2520/07 - Beschluss vom 04.09.2009
Beschreibung

BVerfG zur maximalen Dauer und Geeignetheit der polizeilichen Gewahrsamnahme

  1. Aus Art. 104 (2) GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters – jedenfalls zur Tageszeit – zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgabe zu ermöglichen.
  2. Art. 104 (2) S. 3 GG setzt dem Festhalten einer Person ohne richterliche Entscheidung mit dem Ende des auf das Ergreifen folgenden Tages eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine solche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen.
  3. Zur Geeignetheit der Gewahrsamnahme als Instrument zur Verhinderung der Fortsetzung eines Dauerdeliktes wegen unerlaubten Aufenthaltes.
Dateigröße613.46 kB
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
Erstellt am 26.09.2009 23:14
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Zuletzt geändert 27.01.2010 19:29



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