Wie die HÜRRIYET heute auf ihrer Titelseite erstaunt feststellt, habe die türkische Regierung jahrelang nichts unternommen, um das Visa-Problem türkischer Bürger für die EU zu verbessern. Dies gehe aus einer Antwort des Er ...
Sind die Sprachanforderungen an den Nachzug zu türkischen Staatsangehörigen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gemeinschaftswidrig? Grundlage für diese Annahme könnte die Standstill-Klausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls sein. Das Assoziierungsabkommen und das Zusatzprotokoll – und damit auch Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls – dienen dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei zu fördern Aufgrund der Standstill-Klausel sind daher alle seit dem 01.01.1973 erfolgten Verschärfungen im Dienstleistungsverkehr mit der Türkei unanwendbar
Der EGMR (Große Kammer) hat mit Urteil vom 23. Juni 2008 (Beschwerde-Nr.: 1683/03) in der Rechtssache Maslov gegen Österreich die Anforderungen an die Ausweisung eines Einwanderers der zweiten Generation mit Blick auf Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz des Privatlebens) weiter konkretisiert.
Das BVerwG hat mit Urteil vom 15. November 2007 (1 C 45.06) die Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Ausweisungen für Drittausländer geändert und der Rechtsprechung für Unionsbürger und türkische Staatsangehörige angenähert. Die Entscheidung beruht auf folgenden entscheidungstragenden Passagen: